Die Stadt Ottweiler legt den städtebaulichen Rahmenplan für den Bereich „Gäßling“ im Stadtteil Ottweiler öffentlich aus. Der Bereich liegt zwischen der Alten Kirchhofstraße und der Mainzweilerstraße.
Städtebauliche Defizite als Ausgangspunkt
Nach Angaben der Stadt lassen sich in dem Gebiet derzeit städtebauliche Defizite feststellen, etwa hinsichtlich Aufenthaltsqualität, Gestaltung, Verkehrsbelastung und Begrünung. Ziele der künftigen Entwicklung seien laut Mitteilung unter anderem die städtebauliche Neuordnung und Aufwertung des öffentlichen Raumes, um die Wohnumfeldqualität zu verbessern, eine bessere Grünvernetzung sowie eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs.
Ergebnis des Planungsprozesses ist ein städtebaulicher Rahmenplan. Die Stadt weist darauf hin, dass es sich dabei um eine informelle städtebauliche Planung handelt und nicht um einen Bauleitplan im Sinne des Baugesetzbuches. Aus der Planung ergäben sich daher keine unmittelbaren Rechtsansprüche oder verbindlichen Festsetzungen für die Grundstücksnutzung.
Einsichtnahme im Rathaus
Der Rahmenplan kann vom 7. September bis einschließlich 19. Oktober 2026 während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Ottweiler, Goethestraße 13a, Zimmer 20, eingesehen werden. Die Öffnungszeiten sind:
- Montag: 8:30–12:00 Uhr und 13:30–15:30 Uhr
- Dienstag: 8:30–12:00 Uhr
- Mittwoch: 8:30–12:00 Uhr und 13:30–15:30 Uhr
- Donnerstag: 8:30–12:00 Uhr und 13:30–17:30 Uhr
- Freitag: 8:30–12:00 Uhr
Zusätzlich besteht am 13. Oktober 2026 zwischen 15:00 und 18:00 Uhr die Möglichkeit, den Plan im Rathaus einzusehen und in dieser Zeit Fragen zur Planung mündlich zu stellen.
Stellungnahmen bis Oktober möglich
Stellungnahmen können bis einschließlich 19. Oktober 2026 schriftlich per Post an das Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Illinger Straße 7, 66564 Ottweiler, oder per E-Mail an beteiligung@ottweiler.de eingereicht werden.
Nach Angaben der Stadt werden eingegangene Anregungen und Hinweise im weiteren Planungsprozess geprüft und können bei einer Überarbeitung der Planung oder bei weiteren Planungsschritten berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Berücksichtigung oder eine individuelle Beantwortung der einzelnen Stellungnahmen besteht laut Mitteilung nicht.


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