Briefwahl zur Regionalverbandsversammlung: So beantragen Sulzbacher ihre Unterlagen

Briefwahllokal im Rathaus öffnet ab 22. Juli – Anträge auch online möglich

Aktuelles aus Sulzbach

Für die Wahl zur Regionalverbandsversammlung am 30. August 2026 können Wahlberechtigte in Sulzbach ab dem 22. Juli Briefwahlunterlagen beantragen – persönlich, online oder schriftlich.

Toyota Scheidt

Sulzbach/Saar. Wahlberechtigte, die bei der Wahl zur Regionalverbandsversammlung am 30. August 2026 per Briefwahl abstimmen möchten, können ihre Unterlagen ab dem 22. Juli 2026 beantragen. Einen besonderen Grund für die Briefwahl müssen sie laut Mitteilung der Stadt Sulzbach nicht angeben.

Briefwahllokal im Rathaus

Das Briefwahllokal ist im Rathaus Sulzbach (Sulzbachtalstraße 81, 66280 Sulzbach/Saar) in Zimmer 117 im ersten Obergeschoss eingerichtet. Der Zugang ist barrierefrei möglich.

Die Öffnungszeiten im Überblick

  • Montag bis Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–15:30 Uhr
  • Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00–12:00 Uhr

Wer die Unterlagen persönlich vor Ort beantragt, sollte Wahlbenachrichtigung sowie Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Mehrere Wege zur Antragstellung

Briefwahlunterlagen können auf verschiedenen Wegen beantragt werden:

  1. Persönlich im Briefwahllokal
  2. Online über die Website der Stadt unter www.stadt-sulzbach.de
  3. Per E-Mail an wahlamt@stadt-sulzbach.de mit Angabe von Name, Adresse und Geburtsdatum
  4. Schriftlich mit denselben Angaben
  5. Über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
  6. Mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen sollen nach Angaben der Stadt voraussichtlich zwischen dem 17. und dem 21. Juli 2026 zugestellt werden.

Wichtige Frist ab 26. August

Bei der Antragstellung können Wahlberechtigte wählen, ob sie die Unterlagen persönlich abholen oder per Post erhalten möchten. Beides werde voraussichtlich erst nach dem 22. Juli möglich sein – die Postlaufzeiten sollten dabei berücksichtigt werden, so die Mitteilung.

Ab dem 26. August 2026 ist eine Beantragung nur noch vor Ort oder zur persönlichen Abholung möglich. Wer möchte, kann am Wahltag auch direkt im Wahllokal abstimmen.

Artikel teilen


Anzeige Kommpower

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Nach oben scrollen