Sulzbach/Saar. Wahlberechtigte, die bei der Wahl zur Regionalverbandsversammlung am 30. August 2026 per Briefwahl abstimmen möchten, können ihre Unterlagen ab dem 22. Juli 2026 beantragen. Einen besonderen Grund für die Briefwahl müssen sie laut Mitteilung der Stadt Sulzbach nicht angeben.
Briefwahllokal im Rathaus
Das Briefwahllokal ist im Rathaus Sulzbach (Sulzbachtalstraße 81, 66280 Sulzbach/Saar) in Zimmer 117 im ersten Obergeschoss eingerichtet. Der Zugang ist barrierefrei möglich.
Die Öffnungszeiten im Überblick
- Montag bis Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–15:30 Uhr
- Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr
- Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Wer die Unterlagen persönlich vor Ort beantragt, sollte Wahlbenachrichtigung sowie Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Mehrere Wege zur Antragstellung
Briefwahlunterlagen können auf verschiedenen Wegen beantragt werden:
- Persönlich im Briefwahllokal
- Online über die Website der Stadt unter www.stadt-sulzbach.de
- Per E-Mail an wahlamt@stadt-sulzbach.de mit Angabe von Name, Adresse und Geburtsdatum
- Schriftlich mit denselben Angaben
- Über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
- Mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen sollen nach Angaben der Stadt voraussichtlich zwischen dem 17. und dem 21. Juli 2026 zugestellt werden.
Wichtige Frist ab 26. August
Bei der Antragstellung können Wahlberechtigte wählen, ob sie die Unterlagen persönlich abholen oder per Post erhalten möchten. Beides werde voraussichtlich erst nach dem 22. Juli möglich sein – die Postlaufzeiten sollten dabei berücksichtigt werden, so die Mitteilung.
Ab dem 26. August 2026 ist eine Beantragung nur noch vor Ort oder zur persönlichen Abholung möglich. Wer möchte, kann am Wahltag auch direkt im Wahllokal abstimmen.



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