Regionalverband Saarbrücken warnt vor kostenpflichtigen Wohngeld-Portalen im Internet

Private Anbieter verlangen Gebühren für Leistung, die Behörden kostenlos erbringen

Regionalverband Saarbrücken

Der Regionalverband Saarbrücken warnt vor kommerziellen Internetportalen, die für die Stellung eines Wohngeldantrags Geld verlangen. Der Antrag ist über die offizielle Behördenseite kostenlos möglich.

Gevita Tagesresidenz

Der Regionalverband Saarbrücken warnt vor Internetseiten privater Anbieter, die einen kostenpflichtigen Service für die Stellung digitaler Wohngeldanträge anbieten. Anlass ist laut Regionalverband eine aktuelle Häufung gemeldeter Fälle.

Bürgerinnen und Bürger des Regionalverbandes können ihren Antrag auf Miet- oder Lastenzuschuss kostenlos über die offizielle Seite für digitale Bürgerdienste stellen. Private Portale berechnen für dieselbe Leistung eine Bearbeitungsgebühr.

Rechnung kommt oft erst nach Dateneingabe

Viele Betroffene bemerken den Fehler nach Angaben des Regionalverbandes erst, wenn sie nach Abgabe ihrer Daten eine Rechnung erhalten. In diesem Fall empfiehlt die Behörde, sofort die 14-tägige Widerrufsfrist für Internetkäufe zu nutzen und den Antrag anschließend direkt bei der zuständigen Wohngeldbehörde neu zu stellen.

Die Risiken gehen laut Regionalverband über unnötige Kosten hinaus:

  • Angaben könnten verspätet oder an die falsche Stelle weitergeleitet werden
  • Betroffene würden über den Verbleib ihres Antrags häufig nicht informiert
  • Im schlimmsten Fall könne eine fehlerhafte Antragstellung zum Fristverfall und damit zum Verlust von Ansprüchen führen

Verwechslungsgefahr durch ähnliches Design

Besonders bei der Nutzung von Suchmaschinen gelangen Nutzerinnen und Nutzer nach Angaben des Regionalverbandes schnell auf Seiten privater Anbieter, da diese in Suchergebnissen häufig höher gelistet werden als staatliche Seiten. Durch eine an offizielle Behördenseiten angelehnte Gestaltung könnten kommerzielle Angebote mit dem kostenlosen Behördenangebot verwechselt werden.

Behörden und Verbraucherschutzzentralen in verschiedenen Bundesländern hatten bereits in der Vergangenheit mehrfach vor solchen Portalen gewarnt.

Antrag auf mehreren Wegen möglich

Den Online-Wohngeldantrag gibt es seit 2024. Mittlerweile können darüber auch Weiterleistungs- und Erhöhungsanträge sowie Änderungsmeldungen eingereicht werden. Daneben bleibt die Einreichung auf persönlichem oder postalischem Weg, per datenschutzkonformer E-Mail oder per Fax möglich.

Zahl der Fälle steigt

Die gemeinsame Wohngeldbehörde des Landkreises Saarlouis und des Regionalverbands Saarbrücken zählt aktuell 7.120 laufende Fälle. Bei den Erst- und Weiterleistungsanträgen aus dem laufenden Jahr liegt der Anteil der Online-Anträge bei 15 Prozent – nach Angaben des Regionalverbandes ein Anstieg um sechs Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr.

Artikel teilen


Anzeige AWO Sulzbach

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Nach oben scrollen