Quierschied legt Widerspruch gegen Regionalverbandsumlage ein

Gemeinderat beschließt einstimmig rechtliche Überprüfung – Umlage stieg seit 2021 um mehr als 60 Prozent

Aktuelles aus Quierschied

Die Gemeinde Quierschied ist nach eigenen Angaben die erste Kommune im Regionalverband Saarbrücken, die per formalem Ratsbeschluss Widerspruch gegen die Verbandsumlage einlegt. Der Umlagebedarf ist demnach von rund 7,0 Millionen Euro im Jahr 2021 auf über 11,2 Millionen Euro im Jahr 2026 gestiegen.

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Quierschied. Der Gemeinderat der Gemeinde Quierschied hat in seiner Sitzung am 29. April 2026 einstimmig beschlossen, Widerspruch gegen die Umlage des Regionalverbandes Saarbrücken einzulegen. Nach Angaben der Gemeinde ist Quierschied damit die erste Kommune im Regionalverband, die diesen Schritt auf Grundlage eines formellen Ratsbeschlusses vollzieht.

Umlage stieg um mehr als 60 Prozent

Hintergrund ist eine stark gestiegene Umlagebelastung. Laut Mitteilung der Gemeinde ist der Umlagebedarf im Zeitraum von 2021 bis 2026 von rund 7,0 Millionen Euro auf über 11,2 Millionen Euro gestiegen – ein Anstieg von mehr als 60 Prozent. Aktuell macht die Umlage nach Gemeindeangaben rund 32 Prozent des Gesamthaushalts aus.

Die Gemeinde sieht darin eine erhebliche Gefährdung ihrer finanziellen Handlungsfähigkeit. Aus dem Gemeinderat heißt es:

„Die stetig steigende Umlage bringt viele Kommunen an ihre Belastungsgrenze. Für finanzschwache Gemeinden wird es zunehmend unmöglich, ihre eigenen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen noch angemessen zu erfüllen.“

Kritik an Ausgabenstruktur des Regionalverbands

Der Regionalverband verweist laut Mitteilung auf steigende Ausgaben im sozialen Bereich – unter anderem bei Jugendhilfe, Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege und Bürgergeld. Die Gemeinde Quierschied kritisiert jedoch strukturelle Defizite im Umlagesystem: Dieses setze aus ihrer Sicht unzureichende Anreize zur Ausschöpfung von Einsparpotenzialen.

Rechtliche Grundlage

Der Widerspruch stützt sich nach Gemeindeangaben auf die §§ 146 und 199 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in Verbindung mit § 18 des Kommunalfinanzausgleichsgesetzes (KFAG). Die Gemeinde beruft sich zudem auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2013 stelle demnach klar, dass bei der Erhebung von Umlagen der Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung gewahrt bleiben müsse. Eine Überwälzung der Finanznot des Umlageträgers auf die angehörigen Kommunen sei unzulässig.

Bürgermeister fordert unabhängiges Benchmarking

Bürgermeister Lutz Maurer fordert über den Widerspruch hinaus eine strukturelle Analyse beim Regionalverband:

„Wir brauchen mehr Transparenz und eine objektive Bewertung der Ausgabenstrukturen. Der Regionalverband sollte sich einem unabhängigen Benchmarking unterziehen, um die Angemessenheit seiner Ausgaben und auch der Personalausstattung im bundesweiten Vergleich mit anderen Landkreisen zu überprüfen.“

Ziel des Widerspruchs ist nach Angaben der Gemeinde eine rechtliche Überprüfung der Höhe der Umlage.

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