Neue Badeordnung im Stadtbad: Das ändert sich für Gäste

Das Friedrichsthaler Freibad von Oben

Die Stadt Friedrichsthal hat eine neue Haus- und Badeordnung erlassen, die die bisherigen getrennten Regelwerke für Hallenbad und Freibad ablöst und erstmals auch die Saunaanlage einschließt. Das Dokument ist auf den 25. Juni 2026 datiert und von Bürgermeister Christian Jung unterzeichnet. Es tritt nach eigenen Angaben am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und ersetzt sämtliche bisherigen Bestimmungen, einschließlich der pandemiebedingten Zusatzregeln aus dem Jahr 2021.

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Die bislang getrennten Ordnungen für Hallenbad (Stand 2002/2021) und Freibad (Stand 2002) werden durch ein einheitliches Regelwerk für Hallenbad, Freibad und Sauna ersetzt.

Für Kinder gilt künftig eine höhere Altersgrenze bei der Begleitpflicht: Statt bisher unter 6 Jahren müssen nun Kinder unter 10 Jahren von einer verantwortlichen erwachsenen Person begleitet werden. Für die Sauna, die bislang in der Badeordnung nicht gesondert geregelt war, gilt zudem: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sie nur in Begleitung Erwachsener nutzen.

Die Kleiderordnung wird deutlich konkreter gefasst. Als zulässige Badebekleidung werden unter anderem handelsübliche Badeanzüge, Bikinis, Badehosen und Burkinis genannt. Ausdrücklich untersagt sind laut Dokument Unterwäsche, Straßenkleidung, Kleidung aus Baumwolle oder anderen ungeeigneten Materialien sowie Kleidungsstücke mit Reißverschlüssen oder Nieten. Bislang lag die Entscheidung über zulässige Badekleidung allein im Ermessen des Schwimmmeisters, ohne dass konkrete Materialien oder Kleidungsstücke benannt waren.

Neu aufgenommen wurden ein ausdrückliches Verbot des Mitbringens und Konsums alkoholischer Getränke sowie ein Verbot von Cannabis, anderen Drogen und Shishas auf dem gesamten Gelände. Auch ein allgemeines Verbot beleidigender, diskriminierender oder sexuell belästigender Äußerungen, Gesten oder körperlicher Annäherungen ohne Einverständnis ist neu in der Ordnung verankert.

Beim Fotografieren zieht die neue Ordnung engere Grenzen: Untersagt ist nun das Fotografieren oder Filmen anderer Gäste ohne deren ausdrückliche Zustimmung – zuvor war lediglich das gewerbliche Fotografieren ohne Genehmigung des Bürgermeisters verboten. Zusätzlich weist die Stadt darauf hin, dass öffentlich zugängliche Bereiche der Anlage aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden können.

Weitere neue Verbote betreffen das Reservieren von Liegen und Ruheplätzen mittels Handtüchern oder persönlichen Gegenständen – sowohl im Bade- als auch im Saunabereich – sowie das Kauen von Kaugummi in den Beckenbereichen.

Bei den Nutzungszeiten gilt künftig, dass die Wasserflächen spätestens 15 Minuten vor Betriebsschluss verlassen werden müssen; der Einlass endet weiterhin, wie bisher im Hallenbad geregelt, 30 Minuten vor Betriebsschluss.

Bei Gebühren verzichtet die neue Ordnung auf feste Beträge: Statt eines bezifferten Reinigungsgelds von 10 Euro bei Verunreinigung und einer festen Ersatzgebühr von 10 Euro bei Schlüsselverlust verweist das Dokument nun jeweils auf die „jeweils gültige Preisliste“. Bei Verlust von Mehrfachkarten besteht laut der neuen Ordnung kein Erstattungsanspruch; für verlorene Jahreskarten können Ersatzkarten ausgestellt werden.

Die 2021 eingeführten pandemiebedingten Zusatzregeln – darunter die 3G-Nachweispflicht, Maskenpflicht in gekennzeichneten Bereichen und die Erfassung von Kontaktdaten zur Infektionsnachverfolgung – tauchen in der neuen Ordnung nicht mehr auf.

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