Die DGB-Rentenkommission hat am 26. Juni ihre Empfehlungen für ein reformiertes Rentensystem vorgelegt. Zentrales Ergebnis: Ein Gesamtversorgungsniveau von mindestens 70 Prozent netto – aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und privater Vorsorge zusammen – sei notwendig, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Zu diesem Schluss kommt laut der Mitteilung auch die Rentenkommission der Bundesregierung.
Arbeitgeber sollen zur Betriebsrente verpflichtet werden
Ein wesentlicher Unterschied zur Regierungskommission liegt nach Angaben der Arbeitskammer des Saarlandes in der konkreten Ausgestaltung. Während die Bundesregierung auf eine neue gesetzliche Kapitalrente setzt, die ein Rentenniveau von etwas über 50 Prozent ermöglichen soll, bleibe die Schließung der verbleibenden Versorgungslücke dort weitgehend offen.
„Die DGB-Kommission geht hier einen entscheidenden Schritt weiter: Sie empfiehlt, Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge zu verpflichten. Das stärkt die zweite Säule der Alterssicherung und ist ein wichtiger Baustein für verlässliche und lebensstandardsichernde Renten.“
So Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes.
Die Kommission schlägt zudem einen verpflichtenden Arbeitgeber-Mindestbeitrag vor, der gezielt Altersarmut entgegenwirken soll. Caspar erläuterte das Ziel:
„Wer niedrige Löhne zahlt, soll zumindest ausreichend in die spätere Rente seiner Beschäftigten einzahlen. Damit würde Altersarmut wirksam an ihrer Ursache bekämpft.“
Erwerbstätigenversicherung und Renteneintrittsalter
Beide Kommissionen sprechen sich laut Mitteilung dafür aus, das Rentensystem auf eine breitere Basis zu stellen. Aus Sicht der Arbeitskammer sollten künftig auch Selbstständige, Beamte und Abgeordnete in die Alterssicherung einbezogen werden. Eine Weiterentwicklung hin zu einer Erwerbstätigenversicherung entspreche internationalen Standards.
Deutliche Differenzen zeigen sich beim Renteneintrittsalter: Die Regierungskommission empfiehlt eine pauschale Anhebung, die DGB-Kommission lehnt weitere Erhöhungen der Altersgrenzen ab. Sie spricht sich stattdessen für den Erhalt bestehender Rentenarten sowie verbesserte Zugänge für gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte aus.
Finanzierung noch ungeklärt
Offen bleibt nach Angaben der Mitteilung, wie die höheren Leistungen konkret finanziert werden sollen. Fest stehe laut beiden Kommissionen: Im demografischen Wandel seien deutlich höhere Gesamtbeiträge als bisher erforderlich.
Caspar appellierte abschließend an die Bundesregierung
„Die Regierungskoalition ist jetzt gefordert, diese wichtigen und praxisnahen Impulse der DGB-Kommission aufzugreifen und ohne Zeitdruck in ein tragfähiges Gesamtpaket zu überführen, das dauerhaft Vertrauen in die Alterssicherung stärkt.“



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