Der Bundestag hat am Freitag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Arbeitskammer und ver.di bewerten das Gesetz als einseitig zulasten der gesetzlich Versicherten und der Beschäftigten im Gesundheitswesen. Auch kleinere Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren änderten daran nichts, erklärten beide Organisationen in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Höhere Zuzahlungen und wegfallende Mitversicherung
Für Versicherte bringt die Reform nach Angaben der Kritiker ab 2027 deutlich höhere Zuzahlungen für Medikamente. Eine ursprünglich geplante automatische jährliche Steigerung dieser Zuzahlungen wurde zwar gestrichen. Die Mehrbelastung bleibe jedoch bestehen, betonte Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer:
„Zwar sollen die Zuzahlungen nicht mehr, wie ursprünglich geplant, jährlich automatisch steigen – wer krank ist, wird aber trotzdem stärker zur Kasse gebeten.“
Zusätzlich entfällt laut der Mitteilung die kostenlose Mitversicherung von Ehegatten. Dies treffe insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen. Die Mehrbelastung falle höher aus als die von der Bundesregierung geplanten steuerlichen Entlastungen.
Bundesanteil und versicherungsfremde Leistungen
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Finanzierung sogenannter versicherungsfremder Leistungen. Zwar beteilige sich der Bund künftig etwas stärker an den Beiträgen für Empfänger von Grundsicherung als ursprünglich geplant. Gleichzeitig werde der allgemeine Bundesanteil jedoch gekürzt, sodass die Versicherten in den kommenden zwei Jahren per saldo stärker belastet würden. Zeiger erklärte dazu:
„Die gesetzlich Versicherten kommen damit für Leistungen auf, die eigentlich von der Allgemeinheit, darunter auch Privatversicherte, übernommen werden müssten.“
Tarifrefinanzierung und Folgen für Beschäftigte
Scharf kritisieren Arbeitskammer und ver.di die Aufhebung geltender Tarifrefinanzierungsregeln. Bislang wurden Tarifabschlüsse im Gesundheitswesen verlässlich refinanziert. Künftig wachse der Druck auf Träger und Einrichtungen, höhere Löhne durch Einsparungen beim Personal aufzufangen. Die Folgen seien steigende Arbeitsverdichtung und ein wachsender Druck auf die Versorgungsqualität, so die Organisationen.
Christian Umlauf, Bezirksvorsitzender von ver.di Saar-Trier, warnte:
„Wer die Tarifrefinanzierung infrage stellt, schwächt die Tarifbindung, verschärft den Fachkräftemangel und setzt die Versorgung der Bevölkerung aufs Spiel. Tarifsteigerungen müssen vollständig refinanziert werden. Gute Gesundheitsversorgung gibt es nur mit ausreichend Personal und guten Arbeitsbedingungen.“
Pharmaindustrie nach Ansicht der Kritiker geschont
Nach Angaben von Arbeitskammer und ver.di bleibt die Pharmaindustrie trotz steigender Arzneimittelpreise weitgehend verschont. Deutschland weise bereits jetzt die zweithöchsten Arzneimittelpreise weltweit auf. Der Herstellerabschlag für patentgeschützte Medikamente werde lediglich einmalig erhöht. Eine ursprünglich vorgesehene Dynamisierung dieses Rabatts sei gestrichen worden, nachdem große Pharmakonzerne mit einem Investitionsstopp in Deutschland gedroht hätten. Zeiger kommentierte:
„Die langfristigen Kosten dieses Einknickens vor den Pharmakonzernen tragen die Versicherten.“
Forderungen nach strukturellen Reformen
Arbeitskammer und ver.di vermissen in der Reform strukturelle Lösungen. Als seit Langem diskutierte Alternativen nennen sie:
- Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch den Bund
- Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung
- Bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung
- Reform der Preissetzung für Arzneimittel
- Verlässliche und vollständige Refinanzierung tariflicher Personalkosten
Umlauf fasste die Position beider Organisationen zusammen
„Statt kurzfristiger, sozial unausgewogener Kürzungsmaßnahmen braucht es eine Reform im Sinne der Versicherten und Beschäftigten, um die Krankenversicherung dauerhaft zu stabilisieren und eine hochwertige Gesundheitsversorgung langfristig zu sichern.“



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