Die Arbeitskammer des Saarlandes und die Arbeitnehmerkammer Bremen lehnen den Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ab. Nach Ansicht beider Kammern stabilisiert der Entwurf die soziale Pflegeversicherung nicht nachhaltig, sondern sieht Leistungskürzungen, höhere finanzielle Belastungen für Pflegebedürftige und Angehörige sowie Rückschritte bei den Arbeitsbedingungen in der Pflege vor.
Höhere Eigenanteile trotz gegenteiliger Reformziele
Laut den Kammern war ein erklärtes Ziel der Reform, Pflegebedürftige von hohen Eigenanteilen zu entlasten. Der vorliegende Entwurf bewirke jedoch das Gegenteil: Leistungszuschüsse der Versicherung sollen künftig später gezahlt werden, was die Eigenbeteiligung erhöhe und das Risiko steigere, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein.
Kritisch bewerten die Kammern außerdem die geplante Verschärfung der Pflegegrade sowie Leistungskürzungen bei den unteren Pflegegraden. Dies führe dazu, dass Pflegebedürftige notwendige Unterstützung später oder gar nicht erhielten. Zwar seien jährliche Leistungsanpassungen vorgesehen, diese orientierten sich jedoch nicht an der tatsächlichen Kostenentwicklung in der Pflege – was nach Einschätzung der Kammern einer faktischen Entwertung der Leistungen gleichkomme.
„Pflegebedürftige Menschen verdienen eine gute und bedarfsgerechte Versorgung. Die vorgesehenen Leistungskürzungen und Verschärfungen dienen allein der Kostendämpfung und sind weder pflegewissenschaftlich begründet noch sozialpolitisch verantwortbar“, sagt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes.
Pflegende Angehörige: Rentenbeiträge sollen sinken
Mit Sorge sehen die Kammern geplante Einschnitte bei der sozialen Absicherung pflegender Angehöriger. Die von der Pflegeversicherung übernommenen Rentenbeiträge sollen laut Entwurf abgesenkt und ab Erreichen der Regelaltersgrenze vollständig eingestellt werden. Besonders betroffen seien Frauen, die nach wie vor den größten Teil der Sorgearbeit übernähmen.
„Pflegende Angehörige werden häufig als größter Pflegedienst der Nation bezeichnet. Zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden überwiegend von ihren Familien versorgt. Statt diese Leistung anzuerkennen und abzusichern, schwächt der Gesetzentwurf ihre soziale Absicherung weiter“, sagt Elke Heyduck, Geschäftsführerin der Arbeitnehmerkammer Bremen.
Heyduck kritisiert zudem, dass Kinder pflegebedürftiger Eltern nach dem Entwurf unverhältnismäßig stärker zur Finanzierung der Pflege herangezogen werden sollen.
Tarifbindung soll vier Jahre ausgesetzt werden
Die Kammern warnen auch vor Folgen für Beschäftigte in der Pflege. Der Entwurf sehe vor, die Verpflichtung zur tarifgerechten Bezahlung für vier Jahre auszusetzen. Das mache Verbesserungen der vergangenen Jahre bei Löhnen und Arbeitsbedingungen zunichte. Hinzu komme, dass die geplanten Änderungen bei den Pflegegraden dazu führten, dass stationäre Einrichtungen weniger Geld für Personal von den Pflegekassen erhielten.
„Tarifbindung und Personalbemessung sind zentrale Voraussetzungen für gute Arbeit und eine hochwertige Versorgung. Werden Einrichtungen Personalmittel entzogen und tarifliche Standards aufgeweicht, drohen Personalabbau, steigende Arbeitsbelastung und sinkende Attraktivität des Pflegeberufs. Angesichts des bestehenden Fachkräftemangels ist das das völlig falsche Signal“, erklärt Zeiger.
Bund bleibt nach Ansicht der Kammern in der Pflicht
Beide Kammern kritisieren darüber hinaus die Finanzierungsstruktur des Entwurfs. Pflegebedürftige, Angehörige und Beitragszahlende würden stärker belastet, während sich der Bund seiner finanziellen Verantwortung entziehe. So bleibe etwa eine Rückzahlung pandemiebedingter Mehrausgaben an die Pflegeversicherung aus.
„Die finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung darf nicht einseitig auf dem Rücken von Pflegebedürftigen, Angehörigen, Beschäftigten und Beitragszahlenden erfolgen. Wer die Solidarität im Pflegesystem erhalten will, muss auch Bund, Länder und privat Versicherte angemessen in die Verantwortung nehmen“, so Heyduck.
Kammern fordern solidarische Bürgervollversicherung
Als notwendige Reformansätze nennen die Kammern unter anderem die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln sowie die Weiterentwicklung hin zu einer solidarischen Pflege-Bürgervollversicherung.
„Der vorliegende Gesetzentwurf bedeutet Sparpolitik auf dem Rücken derjenigen, die auf Pflege angewiesen sind oder Pflege leisten. Er wird die finanziellen Probleme der Pflegeversicherung nicht lösen, gefährdet aber das Vertrauen in eines der wichtigsten sozialen Sicherungssysteme unseres Landes“, so Zeiger.
Ein gemeinsames Positionspapier beider Kammern ist nach eigenen Angaben auf der Website der Arbeitskammer des Saarlandes abrufbar.



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