Arbeitskammer legt Broschüre zum Mutterschutz neu auf

81-seitige Publikation informiert über Rechte und Pflichten – auch Änderungen durch Gesetzesreform 2025 enthalten

Die Arbeitskammer des Saarlandes informiert

Die Arbeitskammer hat ihre Broschüre „Mutterschutz" aktualisiert und neu aufgelegt. Sie richtet sich an werdende und stillende Mütter und berücksichtigt auch die Gesetzesänderungen vom Juni 2025.

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Die Arbeitskammer hat ihre Broschüre zum Thema Mutterschutz neu aufgelegt. Die 81 Seiten starke Publikation soll werdende und stillende Mütter über ihre Rechte und Pflichten informieren, damit sie gesetzliche Leistungen für sich und ihr Kind in Anspruch nehmen können.

Gesetzliche Grundlage

Der Mutterschutz für beschäftigte Frauen in Deutschland ist im Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz, MuSchG) geregelt. Das Gesetz zielt darauf ab, werdende Mütter und ihre ungeborenen Kinder vor Gesundheitsschädigungen und Überforderung am Arbeitsplatz zu schützen. Zudem sollen finanzielle Einbußen während Schwangerschaft und Stillzeit vermieden werden.

Gesetzesänderung 2025 berücksichtigt

Die Broschüre enthält auch die Neuregelungen des Mutterschutzanpassungsgesetzes, das das Mutterschutzgesetz im Juni 2025 geändert hat. Seitdem gelten die Mutterschutzfristen auch für Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden.

Kostenlos für Mitglieder

Die Broschüre ist für Mitglieder der Arbeitskammer kostenlos und kann über den AK-Broschürendienst bestellt werden. Zusätzlich steht eine Online-Version zum Download bereit.

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