Forderung nach neuer KI-gesetzgebung in Europa
Die Dax-Konzerne SAP und Siemens sprechen sich für eine umfassende Neuregelung der europäischen KI-Gesetzgebung aus. In einem Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung plädieren die Vorstandsvorsitzenden Christian Klein von SAP und Roland Busch von Siemens für ein neues Rahmenwerk, das Innovationen fördert und nicht behindert.
Kritik am europäischen AI-Act
Roland Busch betont, dass der europäische AI-Act ein Grund dafür sei, warum Unternehmen in Europa nicht uneingeschränkt voranschreiten könnten. Die Regelungen würden sich teilweise widersprechen und mit bestehenden Gesetzen überschneiden. Zudem bezeichnet Busch den Data-Act als „toxisch für die Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle“.
Forderung nach substanziellen Veränderungen
Busch erläutert, dass er einen Brandbrief, in dem Industrievertreter ein Moratorium der aktuellen Regeln fordern, nicht unterzeichnet habe, weil dieser ihm nicht weit genug gehe. es gehe nicht darum, die Gesetzgebung lediglich zu pausieren und später unverändert wieder einzuführen. Stattdessen fordert er eine grundlegende und substanzielle Veränderung der bestehenden Regelungen.
Warnung vor Kopieren amerikanischer Strategien
SAP-Chef Christian Klein warnt davor, die US-amerikanische Strategie zu übernehmen und vorrangig in Infrastruktur und Rechenzentren zu investieren. Während in den USA viele Large-Language-Models entwickelt würden und daher entsprechende Infrastruktur benötigt werde, sei dies in Europa bislang nicht der Fall. Nach Aussage von Klein sei noch kein KI-Kundenprojekt von SAP an fehlender Rechenzentrumskapazität gescheitert.
Anpassung der Datenregeln als Voraussetzung
Roland Busch spricht sich dafür aus, zunächst die Datenregeln in Europa zu ändern, bevor Investitionen in Rechenzentren erfolgen. Europa verfüge über einen Datenschatz, der bislang nicht ausreichend genutzt werde. Das Hauptproblem sei nicht der Zugang zu Rechenkapazitäten, sondern das Freisetzen von Innovationspotenzial. Investitionen sollten daher nicht ohne vorherige Anpassung der Datenregeln erfolgen.