Gericht: Bundesregierung muss afghanischer Familie Visa erteilen

Justicia (Archiv)

Ein Gericht hat entschieden, dass die Bundesregierung einer afghanischen Familie mit Aufnahmezusage Visa für Deutschland erteilen muss

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Gericht verpflichtet Bundesregierung zur Visa-Erteilung an afghanische Familie

Entscheidung im Eilverfahren

Die Bundesregierung muss einer afghanischen Staatsangehörigen ​und ihren Familienangehörigen,denen im Rahmen ⁣des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan ⁢Aufnahmezusagen‍ erteilt wurden,Visa⁢ zur Einreise nach Deutschland⁣ ausstellen. ‌Dies entschied das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren.

Hintergrund des Bundesaufnahmeprogramms

Die Antragsteller sind afghanische Staatsangehörige, die sich derzeit in Pakistan aufhalten. Das im Oktober 2022 gestartete ‌Bundesaufnahmeprogramm der Bundesregierung für Afghanistan sieht vor, besonders gefährdeten Afghanen sowie ihren Familienangehörigen eine⁣ Aufnahme in Deutschland zu ermöglichen. ‌Die ‍Anzahl der vorgesehenen Aufnahmen ⁢ist dabei begrenzt.

Verfahren zur Visumserteilung

Im Oktober 2023 erhielten die Antragsteller vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sogenannte Aufnahmezusagen. Daraufhin beantragten sie bei der deutschen ​Botschaft in Islamabad Visa für die einreise nach Deutschland. Die Erteilung der Visa blieb bislang ​aus.mit ihrem gerichtlichen ​Eilantrag machten die Antragsteller geltend, dass sie einen Anspruch auf die ⁢Visumserteilung ‌hätten und nicht länger in Pakistan bleiben könnten. Sie verwiesen⁣ darauf, dass ihnen in Pakistan die Abschiebung nach Afghanistan drohe, wo sie um Leib und Leben fürchten müssten.

Begründung‌ des Gerichts

Die 8. Kammer des Gerichts gab dem Eilantrag statt und verpflichtete die Bundesrepublik, den Antragstellern die ‌Visa zu‍ erteilen. Das Gericht stellte fest, dass die Bundesrepublik zwar darüber entscheiden könne, ob und unter welchen​ Voraussetzungen das Aufnahmeprogramm‍ fortgeführt oder beendet werde. Während dieses Entscheidungsprozesses könne sie insbesondere von der​ Erteilung neuer Aufnahmezusagen absehen. Allerdings habe⁢ sich die Bundesrepublik durch die bestandskräftigen und nicht widerrufenen Aufnahmezusagen rechtlich gebunden.

Rechtliche Bindung und weitere Voraussetzungen

Von dieser freiwillig eingegangenen und weiterhin wirksamen⁤ Bindung könne sich die Bundesrepublik Deutschland nicht lösen. Die Antragsteller könnten sich auf diese ‌rechtliche Bindung⁢ berufen. Zudem erfüllten sie die weiteren Voraussetzungen für die Visumserteilung: Es bestünden ‌keine Sicherheitsbedenken und ihre Identität sei geklärt. Die antragsteller​ hätten⁤ zudem glaubhaft gemacht, dass ihnen eine Abschiebung von Pakistan nach Afghanistan drohe, wo ihnen Gefahr für Leib und Leben bevorstehe.

Rechtsmittel

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden (Beschluss der 8. Kammer ⁣vom⁢ 7. Juli 2025 ‌-⁣ VG 8 L​ 290/25 V).

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