Geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen
Die von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen zur Sozialversicherung führt für Gutverdiener zu einer zusätzlichen Belastung von bis zu 903 euro im Jahr. Zu diesem Ergebnis kommt der Ökonom Frank Hechtner von der Universität Erlangen-Nürnberg, wie das „Handelsblatt“ berichtet.
Details zum Verordnungsentwurf
Bas hat einen Verordnungsentwurf in die ressortabstimmung eingebracht.Demnach soll die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung im kommenden Jahr von 8.050 auf 8.450 Euro steigen. In der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist eine Erhöhung von 5.512,50 Euro auf 5.812,50 euro vorgesehen. Die Rechengrößen werden jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst.
Auswirkungen auf verschiedene Einkommensgruppen
Ein kinderloser Single mit einem Monatseinkommen von 6.000 Euro muss im kommenden Jahr 394 Euro zusätzlich an Sozialbeiträgen zahlen. Berücksichtigt man die von der Koalition geplanten Steueränderungen für das kommende Jahr, reduziert sich die Mehrbelastung auf 81 Euro jährlich. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren mit zwei Kindern ergibt sich die höchste jährliche Mehrbelastung, wenn ein Partner zwischen 8.500 und 10.000 Euro monatlich verdient und der andere kein oder nur ein geringes Einkommen hat. In diesen Fällen beträgt die Mehrbelastung etwa 300 Euro im Jahr.
Bewertung der Anpassungen
Laut Hechtner wird durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen bereits ein Teil der geplanten Entlastungen für das Jahr 2026 aufgezehrt.