Gesetzesänderung für mehr Fairness auf dem Mietmarkt
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant eine Gesetzesänderung,um mehr Fairness und Transparenz auf dem Mietmarkt zu schaffen. Die Regeln für Kurzzeitmietverträge und möblierte Wohnungen sollen verschärft werden. „Bezahlbares Wohnen ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass das Leben insgesamt bezahlbar bleibt“, sagte hubig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Geplante Maßnahmen
Das Bundesjustizministerium plant, dass Vermieter den Zuschlag für Möbel in einem Mietverhältnis gesondert ausweisen müssen. Dieser Zuschlag soll sich am zeitwert der Möbel orientieren und angemessen sein. Für voll möblierte Wohnungen kann eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete angesetzt werden.Für Kurzzeitmietverträge soll eine Höchstgrenze von maximal sechs Monaten festgelegt werden. Ein solcher Vertrag soll nur bei einem besonderen anlass, wie einem befristeten Arbeitsauftrag oder einem Praktikum, möglich sein.
Reaktionen und Hintergrund
Der Deutsche Mieterbund e.V. berichtet, dass immer häufiger Kurzzeitmietverträge unrechtmäßig abgeschlossen oder möblierte Wohnungen überteuert angeboten würden. jutta hartmann vom Mieterbund betont, dass bei Kurzzeitmieten weder Mietpreisbremse noch Kündigungsschutz gelten. Eine entschiedene Mieten- und Wohnungsbaupolitik sei notwendig, um die Marktmacht der Vermieter zu begrenzen.
Der Mietwohnungsmarkt in Deutschland, insbesondere in Metropolen, bleibt angespannt. Laut einer Analyze des Kiel Instituts für Weltwirtschaft stiegen die Angebotsmieten im vierten Quartal 2025 um 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Rechtsunsicherheiten bei der Kurzzeitvermietung tragen dazu bei,dass die Mietpreisbremse umgangen werden kann.











