Hausärzte warnen vor Abschaffung der telefonischen Krankschreibung
In der Debatte um den Krankenstand in Deutschland haben die Hausärzte die schwarz-rote Koalition davor gewarnt,die Krankschreibung per Telefon wieder abzuschaffen. Der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Beier, verwies auf Auswertungen der Krankenkassen, die seiner Darstellung nach keinen erhöhten Missbrauch durch telefonische Krankschreibungen zeigen.
Argumente für den Erhalt der Telefon-Krankschreibung
Beier bezeichnete die telefonische Krankschreibung als bewährtes Instrument zum Bürokratieabbau. Sie entlaste die Praxen und schütze Patientinnen und patienten vor Ansteckungen im Wartezimmer, erklärte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND). Die telefonische Krankschreibung sei kein „regelfreier Raum“.
Der Verbandschef betonte, dass für die Krankschreibung per Telefon klare Regeln gelten. Patientinnen und Patienten müssten der Praxis persönlich bekannt sein. Zudem dürfe die Krankschreibung maximal fünf Tage dauern.
Kritik an Forderungen der Arbeitgeber
Beier kritisierte die Forderung von Arbeitgebern nach einer Abschaffung der telefon-Krankschreibung. Diese Forderung habe nach seiner einschätzung keine belastbare Grundlage. Er äußerte die Hoffnung, dass die Politik sich an Fakten orientiere.
Probleme sieht der Verbandschef nicht bei kürzeren Krankschreibungen,etwa wegen Atemwegserkrankungen,sondern bei längeren Ausfällen.
Fokus auf Langzeitkrankschreibungen
Verteilung der Fehlzeiten
Beier verwies auf Langzeitkrankschreibungen von mehr als sechs Wochen. Diese machten nach seinen Angaben zwar nur 3,5 Prozent aller arbeitsunfähigkeitsfälle aus, verursachten aber über 40 Prozent der Fehlzeiten.
Forderung nach Reform des Hamburger modells
Wer die Fehlzeiten in Deutschland reduzieren wolle, müsse bei einer effizienten und therapeutisch sinnvollen Wiedereingliederung ansetzen, erklärte der Verbandschef. Dazu müsse das sogenannte Hamburger Modell zur schrittweisen Rückkehr in den Arbeitsalltag reformiert werden.Es solle seiner Forderung nach verbindlich für alle Arbeitgeber in Deutschland gelten.











