gericht bestätigt: Bahn trägt Mehrkosten für Stuttgart 21 allein
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Deutsche Bahn die milliardenschweren Mehrkosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 allein tragen muss. Ein Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 7. Mai 2024 wurde abgewiesen, wie der Verwaltungsgerichtshof am Dienstag mitteilte.
Begründung des Gerichts
Das gericht erklärte,die Deutsche Bahn habe keine Gründe vorgetragen,die eine Zulassung der Berufung rechtfertigen würden. Es bestünden nach Ansicht des Gerichts keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils. Zudem weise der Rechtsstreit weder besondere tatsächliche noch rechtliche Schwierigkeiten auf, und die geltend gemachten Verfahrensfehler lägen nicht vor.
Finanzierungsstreit um Stuttgart 21
Die Deutsche Bahn hatte gefordert, dass das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und der Flughafen stuttgart zusätzliche 4,7 Milliarden Euro für das Projekt bereitstellen. Die Bahn selbst war bereit, 2,5 Milliarden Euro zu übernehmen.Das verwaltungsgericht Stuttgart hatte die Klage abgewiesen, da der bestehende Finanzierungsvertrag die Zuschüsse auf 4,5 Milliarden Euro begrenzt und lediglich Gespräche für den Fall weiterer Mehrkosten vorsieht.
Rechtskräftige Entscheidung
Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 1. August 2025 (Az.: 14 S 1737/24) ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart rechtskräftig.