Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie wird nicht pauschal weitergegeben
Gastronomen werden die von der bundesregierung beschlossene Mehrwertsteuersenkung auf Speisen nicht pauschal an die Kunden weitergeben.
Entscheidung abhängig von Kostenentwicklung
Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), erklärte gegenüber der „Welt“ und dem „Business Insider“, dass die Möglichkeit und das Ausmaß von preissenkungen maßgeblich von der Entwicklung der Kosten, insbesondere für Wareneinsatz und Personal, abhängen. Jeder Gastronom entscheide selbst,ob und in welchem Umfang Preissenkungen möglich seien. Viele Betriebe hätten auch die Steuererhöhung zum 1.Januar 2024 nicht vollständig an die Gäste weitergegeben.
Reaktion auf Erwartungen der Bundesregierung
Hartges widersprach damit Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), der bei der Vorstellung des Bundeshaushalts für 2026 betont hatte, dass die geplante Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants von 19 auf sieben Prozent von der Branche an die Kunden weitergegeben werden solle. Klingbeil kündigte an, genau darauf zu achten, dass die Preissenkungen tatsächlich bei den Gästen ankommen und die Preise dadurch bezahlbarer werden. Dies sei keine drohung, sondern eine klare Erwartung der Bundesregierung.
Hinweis auf steigende Belastungen
Hartges dämpfte die Erwartungen und betonte, dass zum Jahreswechsel vorhandene Spielräume genutzt werden, um zu investieren und attraktive Angebote für Gäste zu schaffen. Sie verwies auf die zum 1. Januar 2026 wirksam werdende Erhöhung des Mindestlohns, die einen Anstieg von gut acht prozent bedeute. Es gehe um die Existenzsicherung und die Stärkung der gastronomischen Vielfalt. Restaurants und Wirtshäuser stünden zudem im Wettbewerb mit anderen Essensangeboten, für die bereits seit jeher sieben Prozent Mehrwertsteuer gelten, etwa für Essen zur Mitnahme oder Lieferung.