Die EU-kommission plant neue Vorgaben für den elektrischen Hochlauf von Unternehmensflotten ab 2030. Das geht aus dem Entwurf der Verordnung für saubere Unternehmensflotten hervor, über den das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe) berichtet. Das geplante EU-Gesetz enthält Regelungen zur Dekarbonisierung gewerblicher Fahrzeugflotten. Für die fuhrparks kleiner und mittelgroßer Unternehmen sind Ausnahmen vorgesehen.
Geplante Vorgaben für Unternehmensflotten
Die Verordnung für saubere Unternehmensflotten soll dazu beitragen, den Anteil emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge im gewerblichen Bereich zu erhöhen.Die neuen Vorgaben richten sich vor allem an größere Unternehmen mit umfangreichen Fahrzeugflotten. Kleinere und mittlere Unternehmen sollen von bestimmten Pflichten ausgenommen werden.
Umsetzung in Deutschland und Dienstwagenregelung
Deutschland könnte die europäischen Vorgaben unter anderem durch steuerliche Anreize umsetzen. Nach den Plänen der EU soll das deutsche Dienstwagenprivileg künftig nur noch für bestimmte Fahrzeugklassen gelten. Reine Benziner und Diesel würden dann nicht mehr darunterfallen.
Brüssel sieht in der Anpassung des Dienstwagenprivilegs einen zentralen Hebel. Dienstwagen machen demnach rund 60 Prozent aller Neuzulassungen in der EU aus. Zudem prägen Dienstwagen in erheblichem Umfang den Gebrauchtwagenmarkt.
Neues Gesetz zum Verbrenner-Aus
erleichterungen für Autohersteller
am Dienstag will die EU-Kommission zudem ein neues Gesetz zum sogenannten Verbrenner-Aus vorstellen. Dieses Vorhaben soll den Autoherstellern Erleichterungen bringen. Konkrete Details zu diesen Erleichterungen gehen aus dem Bericht nicht hervor.
Kritik an Vorgaben für Unternehmensflotten
Kritiker bezeichnen die geplanten Vorgaben für Unternehmensflotten als „Verbrenner-Aus durch die Hintertür“. Sie sehen in den Regelungen einen indirekten Schritt,den Einsatz von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor in Unternehmensflotten stark einzuschränken.










