Europäisches Gericht reduziert Wettbewerbsstrafe gegen Intel
Das Gericht der Europäischen Union hat eine wettbewerbsstrafe der EU-Kommission gegen den Chiphersteller Intel weiter reduziert.Die zunächst auf 376 Millionen Euro festgesetzte Strafe wurde auf 237 Millionen Euro herabgesetzt, wie die Luxemburger Richter am Mittwoch mitteilten.
Ausgangspunkt: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
Die EU-Kommission hatte Intel einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorgeworfen. Dieser habe darauf abgezielt, den Wettbewerber AMD vom Markt für x86-Mikroprozessoren auszuschließen.
Auf dieser Grundlage verhängte die Kommission zunächst eine Geldbuße in Höhe von 1,06 Milliarden Euro gegen Intel. Diese entscheidung wurde im Rahmen eines Verweisungsverfahrens vom Gericht der Europäischen Union teilweise für nichtig erklärt. Der Gerichtshof bestätigte diese teilweise Nichtigerklärung. In der Folge setzte die Kommission eine neue, reduzierte Geldbuße fest.
Begründung der erneuten Reduzierung
Prüfung von Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung
Das Gericht stellte nun fest,dass die Kommission die Kriterien der Schwere und der Dauer der Zuwiderhandlung korrekt angewandt hatte. Die rechtliche Einstufung des verhaltens von Intel und die Feststellung eines Missbrauchs einer marktbeherrschenden stellung blieben damit unberührt.
Anpassung der Bemessung der Geldbuße
Die Luxemburger Richter entschieden jedoch, dass die Höhe der Geldbuße angepasst werden müsse. Dabei sei die geringe Zahl der von den wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betroffenen Computer stärker zu berücksichtigen. Außerdem sei der Zeitraum zwischen den einzelnen wettbewerbswidrigen verhaltensweisen in die Berechnung einzubeziehen.
Die Rechtmäßigkeit des Beschlusses der EU-Kommission aus dem jahr 2023 wurde durch die aktuelle Entscheidung nicht infrage gestellt. lediglich die Bemessung der Geldbuße gegen Intel wurde erneut überprüft und herabgesetzt.











