Gericht der Europäischen Union weist Klage von Zalando ab
Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage von Zalando gegen die Einstufung ihrer Plattform als „sehr große Online-Plattform“ abgewiesen. Dies teilten die Luxemburger Richter am Mittwoch mit.
Hintergrund der Einstufung durch die EU-Kommission
Die EU-Kommission hatte Zalando aufgrund der hohen Nutzerzahlen als sehr große Online-Plattform eingestuft. Diese Einstufung bringt zusätzliche Verpflichtungen im Bereich verbraucherschutz und der Bekämpfung rechtswidriger Inhalte mit sich. Zalando hatte sich gegen diese Benennung gewehrt.
Argumentation von Zalando und Entscheidung des Gerichts
Zalando argumentierte, dass die Zahl der aktiven Nutzer, die Informationen von Drittverkäufern ausgesetzt seien, geringer sei als von der EU-Kommission angegeben. Das gericht stellte jedoch fest,dass Zalando nicht nachweisen konnte,welche Nutzer tatsächlich den Drittverkäuferinformationen ausgesetzt waren. Die Berechnungen der Kommission, die von über 83 Millionen aktiven Nutzern ausgingen, wurden bestätigt.
Bewertung der gesetzlichen Bestimmungen
Das Gericht wies zudem die Argumente von Zalando zurück, wonach die Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit verstoßen würden. Die Richter betonten, dass Marktplätze mit einer hohen Nutzerzahl potenziell gefährliche oder rechtswidrige Produkte verbreiten könnten. Das Urteil erging in der Rechtssache T-348/23.