Einigung auf gemeinsame Wirtschaftsagenda
Die Regierungen von Deutschland und Frankreich haben sich beim gemeinsamen Ministerrat in Toulon auf eine Wirtschaftsagenda verständigt. Ziel der Vereinbarung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken.
Unterstützung der Industrie und Klimaschutz
Die Industrie soll durch niedrigere Strompreise unterstützt werden. Insbesondere CO2-intensive Industrien sollen durch den CO2-Grenzausgleichsmechanismus beim Export nicht benachteiligt werden. Im Rahmen des EU-Emissionshandels, bei dem eine begrenzte Anzahl an Emissionszertifikaten versteigert wird, streben die Minister stabile Preise an. Dabei wird berücksichtigt, dass der EU-Emissionshandel ein volumenbasiertes System ist. Eine Erhöhung der Zertifikatemenge zur Preissenkung würde demnach auch zu mehr klimaschädlichen Emissionen führen.Deutschland und Frankreich wollen zudem gemeinsam zusätzliche Anreize für nachhaltige Produkte, wie Labels und Nachhaltigkeitskriterien, prüfen.
Förderung der digitalen Souveränität
Ein Gipfel zur digitalen Souveränität am 18.November soll Investitionen in ausgewählte Technologien anstoßen. Der Ministerrat hebt Künstliche Intelligenz, Quantencomputing und Raumfahrt als besonders wichtige Technologien hervor.Deutschland und Frankreich streben Fortschritte bei digitalen Infrastrukturen und Cloud-Computing an,um Risiken zu minimieren. Auch die Batteriebranche in Europa soll gestärkt werden.
Kooperation im Energiebereich
Im Energiebereich planen beide Länder eine enge Abstimmung über den möglichen Bau eines neuen Strom-Interkonnektors. Der Aufbau des südwestlichen Wasserstoff-Korridors soll zügig vorangetrieben werden. Zudem wollen Deutschland und Frankreich beim EU-Rechtsakt über den Kohlenstoff-Fußabdruck von Batterien eine gemeinsame Position vertreten.
Vertiefung des europäischen Binnenmarkts
Zur Vertiefung des europäischen Binnenmarkts ist die Schaffung einer neuen europaweiten Unternehmensform vorgesehen. Deutschland und Frankreich beabsichtigen, die EU-Kommission aufzufordern, die EU-Gesetzgebung zu vereinfachen und insbesondere Unternehmen mit 250 bis 1.000 Beschäftigten zu entlasten.