GKV-Spitzenverband reicht Klagen gegen Bund wegen Bürgergeld-Kosten ein
Die Auseinandersetzung um die Finanzierung der Bürgergeld-Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verschärft sich. Nach informationen der „Rheinischen Post“ hat der GKV-Spitzenverband die ersten Klagen gegen den Bund eingereicht. Der Schritt war im September angekündigt worden.
Vorwürfe der Unterfinanzierung durch den Staat
Der Co-Verwaltungsratsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Uwe Klemens, kündigte gegenüber der „Rheinischen Post“ an, die Auseinandersetzung konsequent weiterzuführen. Die gesetzlichen Krankenkassen hätten die Politik immer wieder auf eine aus ihrer Sicht rechtswidrige Unterfinanzierung bei den Beiträgen für Bürgergeldbeziehende hingewiesen. Versprechen seien gemacht, aber nicht eingelöst worden, sagte Klemens.
Er betonte, die Versicherten und ihre Arbeitgeber dürften nicht weiter mit einer Finanzierungsaufgabe des Staates belastet werden. Diese stießen nach seinen Worten bereits an ihre finanziellen Belastungsgrenzen.
Forderung nach höherer Bundesbeteiligung
Kritik an fehlender Kostendeckung
Seit längerem fordern die Krankenkassen mehr Unterstützung des Bundes bei den Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung von Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern. Nach Darstellung der Co-Verwaltungsratsvorsitzenden und Arbeitgebervertreterin Susanne Wagenmann subventionieren die gesetzlichen Krankenkassen den Staat, weil die Beiträge für Bürgergeldbeziehende nicht annähernd kostendeckend seien.
Wagenmann sagte der „Rheinischen Post“, der Staat entlaste sich dadurch um rund zehn Milliarden Euro pro Jahr und lasse die GKV auf diesem Betrag sitzen. Dies sei den gesetzlich Versicherten und ihren Arbeitgebern gegenüber unfair und wirtschaftspolitisch nachteilig. Durch die Unterfinanzierung stiegen die krankenkassenbeiträge schneller, die Arbeitskosten der Unternehmen nähmen zu und den Beschäftigten bleibe weniger Netto vom Brutto.
Klageverfahren und weiteres Vorgehen
Bescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung im Fokus
Um der Entwicklung entgegenzuwirken, hatte der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes im September beschlossen, Klage gegen den bund einzureichen. Konkret beauftragen nun die einzelnen Krankenkassen den GKV-Spitzenverband mit der Umsetzung. In den kommenden Tagen werden weitere Klagen erwartet.
Gegenstand der Verfahren sind die seit Mitte november an die einzelnen Krankenkassen verschickten Bescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) in Bonn über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026.
Zuständig ist zunächst das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Ziel der Krankenkassen ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Wie lange es bis zu einer endgültigen Entscheidung dauern wird, ist offen.











