Sicherheitsrisiko eID-Karte: Mängel bei Überprüfung ausländischer Ausweisdokumente
Die eID-Karte stellt nach Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“ ein Sicherheitsrisiko für deutsche Banken und möglicherweise auch für öffentliche Stellen dar. Hintergrund sind Lücken bei der Überprüfung ausländischer Ausweisdokumente in vielen Bürgerämtern.
Unzureichende technische Ausstattung in Bürgerämtern
Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, verfügen Bürgerämter häufig nicht über die technische Ausstattung oder den Zugriff auf relevante Datenbanken, um ausländische Pässe bei der Beantragung der eID-karte zuverlässig zu prüfen. Dadurch können Antragsteller eine deutsche eID-Karte auch mit gestohlenen, gefälschten oder anderweitig falschen Ausweisdokumenten beantragen.
Der Besitz einer eID-karte ist für Kriminelle von besonderer Bedeutung, da sie im Internet der eID des deutschen Personalausweises gleichgestellt ist. inhaber der Karte können damit Unternehmen gründen und Bankkonten eröffnen, ohne dass Banken die tatsächliche Identität der Antragsteller zuverlässig feststellen können.
Einführung, Umfang und struktur der eID-Karte
Die eID-Karte wurde 2021 eingeführt und kostet in der Beantragung meist weniger als 40 Euro.Sie enthält unter anderem den Namen der antragstellenden Person. Biometrische Merkmale wie Augenfarbe oder ein Foto sind auf der Karte jedoch nicht sichtbar.
bisher wurden laut Bericht mehr als 47.000 eID-Karten ausgestellt. Ein Ermittler bezeichnete sie als „betrugsanfällig“. Als Grund wird genannt, dass ausländische Antragsteller bei der Beantragung ausschließlich ausländische ausweisdokumente vorlegen müssen. Viele Bürgerämter seien jedoch nicht in der Lage, diese Dokumente auf Echtheit zu prüfen oder festzustellen, ob sie als gestohlen gemeldet wurden.
Die Berliner Polizei bestätigte der „Süddeutschen Zeitung“: „Ein Abgleich biometrischer Daten oder ein Abgleich mit dem europäischen Dokumenten-Fahndungsbestand findet nicht statt. Nicht alle Meldebehörden sind mit Dokumentenprüfgeräten ausgestattet.“
Folgen für Banken und Finanzsektor
Nach den Recherchen ist es damit auch für Täter möglich, sich mit gefälschten Dokumenten eine echte eID-Karte zu verschaffen und diese etwa für die Eröffnung von Bankkonten zu nutzen. In der Bankenszene führt dies zu Unmut, da Geldhäuser davon ausgehen müssen, dass eID-Karten echt sind. Sie gelten als offizielles Dokument der Bundesrepublik Deutschland.
„Ihnen bleibt also nichts anderes übrig, als darauf zu vertrauen, dass der Staat genau prüft, an wen er eID-Karten ausgibt“, sagte Kilian Wegner, Inhaber eines Lehrstuhls für Strafrecht an der Martin-Luther-Universität halle-Wittenberg, der „Süddeutschen Zeitung“. Banken sähen sich in einem Dilemma, das sie nach eigenen Angaben seit Längerem beobachten. Ein nicht namentlich genannter Bankinsider wirft der Politik in der Zeitung vor, „zu wenig“ zu tun.
Einmal eröffnet, können Konten nach diesen Schilderungen dazu verwendet werden, illegale Gelder zu verschieben oder zu waschen.
Reaktion des Bundesinnenministeriums und Forderungen von Experten
Ausstattung der Ämter als Ländersache
Auf Anfrage bestätigte das Bundesinnenministerium laut Bericht, dass einige Ämter möglicherweise nicht mit der notwendigen Technik ausgestattet seien. Die Beschaffung entsprechender Geräte liege jedoch in der Verantwortung der Bundesländer.
Forderungen nach technischer Aufrüstung
Die IT-Expertin Lilith Wittmann forderte in der „Süddeutschen Zeitung“ eine flächendeckende Einführung technischer Prüfgeräte sowie den Zugang zu relevanten Datenbanken für die Behörden. „Denn wenn in Ämtern niemand die Originaldokumente auf Echtheit prüfen kann, ist das in jedem Fall ein Einfallstor für Verbrecher“, sagte Wittmann.











