Bericht: Compliance-Verdacht erschüttert Autobahn GmbH

Autobahn GmbH (Archiv)

Bei der Autobahn GmbH des Bundes gibt es einen Compliance-Verdacht bei Vergabeverfahren. Nach Informationen des „Handelsblatts" (Mittwochsausgabe) sollen sensible Informationen der Autobahn GmbH an eine Unternehmensberatung weitergegeben worden sein. Diese soll die Daten bei Ausschreibungen der Autobahn GmbH zum eigenen Vorteil genutzt haben. <h3>Ermittlungen in Berlin</h3> Nach Angaben des „Handelsblatts" unter Berufung auf Ermittlerkreise hat das Landeskriminalamt Berlin nach Eingang eines Hinweises den Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Dort soll eine rechtliche Prüfung erfolgen

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Compliance-Verdacht bei Vergabeverfahren der Autobahn GmbH

Ein Compliance-verdacht bei Vergabeverfahren sorgt einem medienbericht zufolge derzeit für Unruhe bei der Autobahn GmbH des Bundes. Nach Informationen des „Handelsblatts“ (Mittwochsausgabe) sollen sensible Informationen der Autobahn GmbH an eine Unternehmensberatung gelangt sein, die diese bei Ausschreibungen der Gesellschaft zu ihrem eigenen vorteil genutzt haben könnte.

Ermittlungen von landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft

Weitergabe des Hinweises

Wie das „Handelsblatt“ unter Berufung auf Ermittlerkreise berichtet, hat das Landeskriminalamt (LKA) Berlin nach Eingang eines Hinweises den Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft „zur rechtlichen Prüfung“ übermittelt.

Verdachtsmomente

Aus Sicht des LKA stehen der Verdacht der Bestechlichkeit sowie der Verdacht des Verrats von Geschäftsgeheimnissen im Raum. Parallel dazu ist die interne Prüfung der Autobahn GmbH eingeschaltet.

Stellungnahmen von Autobahn GmbH und Unternehmensberatung

Interne Prüfung bei der Autobahn GmbH

Die Autobahn gmbh des bundes erklärte auf nachfrage,dass es bereits eine „interne Prüfung“ gebe,„zu der wir aus rechtlichen Gründen derzeit keine Auskunft geben können“. Das Unternehmen betonte,es sei „verpflichtet,während des gesamten Verfahrens – von der Bekanntmachung bis zur Auftragsdurchführung – die integrität der Daten zu gewährleisten und insbesondere Geschäftsgeheimnisse zu schützen“.

reaktion der Unternehmensberatung

Die betroffene Unternehmensberatung wollte sich laut „Handelsblatt“ zu dem konkreten Fall nicht äußern. Sie beantwortete dem Bericht zufolge mehrere Fragen mit dem Hinweis, „dass wir uns grundsätzlich nicht zu konkreten Kunden beziehungsweise Kundenprojekten äußern“.

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