Im April 2025 wurden in Deutschland rund 6,3 Millionen Jobs dem niedriglohnsektor zugeordnet. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (destatis) vom Freitag lag der Anteil der niedrigentlohnten Beschäftigungsverhältnisse wie im Vorjahr bei 16 Prozent.
Entwicklung der Niedriglohnquote
Innerhalb von zehn Jahren sank die Niedriglohnquote von 21 prozent im April 2014 auf 16 prozent im April 2024. den stärksten Rückgang verzeichnete Destatis zwischen April 2022 und April 2023. In diesem Zeitraum verringerte sich der anteil der Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle an allen beschäftigungsverhältnissen um drei Prozentpunkte von 19 Prozent auf 16 Prozent.Als Erklärung nennt die Behörde den Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns in diesem Zeitraum von 9,82 Euro auf 12,00 euro.
Definition und Höhe der Niedriglohnschwelle
Zum Niedriglohnsektor zählen alle beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende, die mit weniger als zwei Dritteln des mittleren Bruttostundenverdienstes ohne Sonderzahlungen entlohnt werden. Diese sogenannte Niedriglohnschwelle lag im April 2025 bei 14,32 Euro. Im Jahr 2024 hatte sie bei 13,79 Euro gelegen.
branchenspezifische Unterschiede
Gut die Hälfte aller Beschäftigungsverhältnisse im Gastgewerbe (51 Prozent) lag im April 2025 im Niedriglohnsektor. Weit überdurchschnittliche Anteile an Niedriglohnbeschäftigten wiesen auch die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft mit 45 Prozent sowie der Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung mit 36 Prozent auf.
deutlich niedriger war der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten in der öffentlichen Verwaltung mit 2 Prozent. Im Sektor für Wasser, Abwasser und Beseitigung von Umweltverschmutzungen, im Bereich Erziehung und Unterricht sowie in der Finanz- und versicherungsbranche lag der Anteil jeweils bei 6 Prozent.
Lohnspreizung und Einkommensunterschiede
Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden,die sogenannte Lohnspreizung,blieb zwischen April 2024 und April 2025 nahezu unverändert.
Messung der Lohnspreizung
Die Lohnspreizung beschreibt die Lohnungleichheit, indem der Verdienstabstand zwischen den Geringverdienenden (untere 10 prozent der Lohnskala) und den Besserverdienenden (obere 10 Prozent) gemessen wird. Konkret wird dazu der Bruttostundenverdienst des 9. Dezils, ab dem eine Person zu den Besserverdienenden zählt, ins Verhältnis gesetzt zum Verdienst des 1. Dezils,bis zu dem eine Person als geringverdienend gilt.
Im Jahr 2025 lag der Bruttostundenverdienst des 9. Dezils bei 39,65 Euro, der des 1. Dezils bei 13,46 Euro.Besserverdienende erzielten damit das 2,95-Fache des bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden.
Entwicklung der Löhne und Mindestlohn
Zwischen april 2024 und April 2025 stieg der Bruttostundenverdienst des 1. Dezils um 3,5 Prozent. Der mittlere Bruttostundenverdienst (Median) erhöhte sich um 3,9 Prozent. Der Zuwachs beim 9. Dezil fiel mit 1,5 Prozent geringer aus.
Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn stieg im selben Zeitraum um 3,3 Prozent,wie Destatis mitteilte.











