Zentralrat der Juden fordert schärferes Strafrecht gegen Antisemitismus
der Zentralrat der Juden in Deutschland fordert, mit den Mitteln des Strafrechts stärker gegen wachsenden Antisemitismus vorzugehen. Zentralratspräsident Josef Schuster kritisierte im Gespräch mit dem „Tagesspiegel“ (freitagausgabe) am rande der Klausurtagung der CSU-Landesgruppe im Bundestag im Kloster Seeon, dass „tausendfache Solidaritätsbekundungen für die Hamas, die am 7. Oktober 2023 das größte Massaker an Juden seit der Schoa begangen hat, derzeit erlaubt“ seien. „Das muss sich ändern“, sagte Schuster.
Forderung nach Strafbarkeit von Sympathiebekundungen
Erweiterung der Regelungen zu terroristischen Vereinigungen
Konkret schlägt der Zentralrat der Juden vor, Sympathiebekundungen für terroristische Vereinigungen unter Strafe zu stellen. Bisher ist lediglich das Werben von Mitgliedern oder Unterstützern strafbar.
Anpassung des Volksverhetzungsparagraphen
Zudem fordert der zentralrat Änderungen beim Paragraphen zur Volksverhetzung. Der sogenannte Inlandsbezug solle kein entscheidendes Kriterium mehr sein. Hetze gegen Einzelpersonen oder Gruppen müsse an sich strafbar sein – unabhängig davon, ob sie sich auf Menschen in Deutschland oder auf ausländische Staatsbürger beziehe.Nach den Worten Schusters tarnt sich der Antisemitismus seit dem 7. Oktober 2023 zunehmend als vorgeblich gegen den israelischen Staat gerichteter „Antizionismus“. Er nutze die Regelungslücke, dass sich Volksverhetzung nach herrschender rechtlicher Meinung durch den im Gesetz genutzten Begriff des „öffentlichen Friedens“ auf eine in Deutschland lebende Gruppe beziehen müsse und damit ausländische Staatsbürger außen vorlasse.
„Immer wieder werden Hassparolen, beispielsweise als Hausverbote, deshalb gezielt gegen ‚Israelis‘ anstatt gegen ‚Jude‘ geäußert“, sagte Schuster. Obwohl Adressat und antisemitische Intention bestehen blieben, gebe es durch juristische Details gute Chancen, einer Anklage zu entgehen. Darauf habe erst Anfang der Woche wieder eine Entscheidung der staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth hingewiesen.
Weitere strafrechtliche Verschärfungen gefordert
Aufruf zur Vernichtung von Staaten
Schuster forderte außerdem, den Aufruf zur Vernichtung von Staaten unter Strafe zu stellen. „Auch dies ist nicht geregelt“, sagte er. Nachdem im Jahr 2020 bereits das Verbrennen von Staatsflaggen verboten worden sei, müsse nun der „konsequente nächste Schritt“ erfolgen.
Bewertung der Entwicklung des Antisemitismus
Normalisierung gewaltsamer Übergriffe
Nach Darstellung des Zentralratspräsidenten haben gewaltsame antisemitische Übergriffe in Deutschland in den vergangenen Jahren eine Tendenz zur Normalisierung erfahren.„Wie automatisch ist die Reaktion auf solche Übergriffe eine Erhöhung der Schutzmaßnahmen für jüdisches Leben“, sagte Schuster. Er zeigte sich dankbar für diesen schutz, bezeichnete ihn jedoch als „nichts weiter als Symptombekämpfung“. Der Antisemitismus habe sich seit dem 7. Oktober tief in der Gesellschaft eingenistet und sich auf den Straßen breitgemacht.
Forderung nach klaren politischen Taten
Reaktive Schutzmaßnahmen reichten nach Ansicht Schusters nicht aus, um Antisemitismus zurückzudrängen.„nach vielen klaren Worten muss die Politik nun mit ebenso klaren Taten die rechtlichen Grundlagen schaffen, um Antisemiten zur Rechenschaft zu ziehen und dem Hass mit den Mitteln des Rechtsstaats die Stirn zu bieten“, sagte der Präsident des Zentralrats der Juden.











