Neue Ermittlungsergebnisse zum Brandanschlag in München
56 Jahre nach dem Brandanschlag auf das Wohnheim der Israelitischen Kultusgemeinde in München hat die Generalstaatsanwaltschaft München neue Ermittlungsergebnisse vorgestellt. Im Rahmen der im April 2025 wieder aufgenommenen Ermittlungen, basierend auf einem Hinweis aus der Bevölkerung, hat sich der Tatverdacht gegen einen 2020 verstorbenen deutschen Staatsangehörigen erhärtet, teilte die Behörde mit.
ermittlungen und Verdachtsmomente
Ein Zeuge machte glaubhafte Angaben zu dem Verdächtigen, der in den 1970er-Jahren in engem Kontakt mit einem nahen Verwandten des Zeugen stand.Der damals 25-jährige Verdächtige soll zur Tatzeit in der Nähe des Tatorts geäußert haben, dass „die Juden alles hätten“ und er „sie anzünden“ wolle. Diese Aussage wurde von mehreren Familienangehörigen des Zeugen bestätigt. Der Verdächtige war dem rechten Milieu zuzuordnen und wurde als Antisemit beschrieben. In seiner Jugend hörte er hitler-Reden auf schallplatten und führte Schießübungen im ehemaligen „Führersperrgebiet Obersalzberg“ durch. Zudem zeigte er eine Neigung, mit Explosivstoffen zu hantieren, was sich in der Zerstörung zweier Telefonhäuschen in München in den 1960er-Jahren äußerte, wofür er zu einer Jugendstrafe verurteilt wurde.
Zeugenaussagen und Täterprofil
Ein Mitschüler beschrieb die Feindschaft des Tatverdächtigen gegenüber Juden als „prägend“. Eine Schulleiterin hob seine „kühl berechnende, geltungssüchtige Art“ hervor und berichtete von einer körperlichen Auseinandersetzung, in der der Tatverdächtige einen Dolch der Hitler-Jugend eingesetzt haben soll. Das von der Operativen Fallanalyse Bayern erstellte Täterprofil passt zu dem verstorbenen Tatverdächtigen.
Verfahrenseinstellung
Trotz umfangreicher Ermittlungen, die die Auswertung archivierter Akten und zeugenvernehmungen umfassten, konnte keine abschließende rechtliche Klärung erreicht werden. Eine Anklageerhebung ist nicht möglich, da der Verdächtige verstorben ist. Es konnten keine belastbaren Anhaltspunkte für die Beteiligung weiterer Personen gefunden werden. Die Generalstaatsanwaltschaft München stellte das verfahren ein, es gilt die postmortale Unschuldsvermutung.
Hintergrund des Anschlags
Bei dem Anschlag am 13. Februar 1970 wurden sieben jüdische Hausbewohner getötet.Alle hatten die Zeit des Nationalsozialismus überlebt, zwei davon nationalsozialistische Konzentrationslager. Zudem wurden 15 weitere menschen verletzt, davon vier schwer.



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