Unionsfraktion begrüßt Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

Junge Frau mit Smartphone (Archiv)

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, hat den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt. Throm verwies darauf, dass die Maßnahme im Koalitionsvertrag vor allem auf Betreiben der Union vereinbart worden sei und nun umgesetzt werden müsse. Nach seinen Angaben ist die Vorratsdatenspeicherung insbesondere für die Terrorabwehr und zum Schutz von Kindern vor sexuellen Missbrauchsdarstellungen im Internet erforderlich

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CDU/CSU begrüßt Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Hubig zur Vorratsdatenspeicherung

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-bundestagsfraktion, Alexander Throm, hat den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zur Vorratsdatenspeicherung positiv bewertet. Throm verwies dabei auf den Koalitionsvertrag, in dem die Maßnahme nach seinen Angaben vor allem auf Betreiben der Union vereinbart wurde. Gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ erklärte er, es sei aus seiner Sicht an der Zeit, dass die Regelung umgesetzt werde.

Begründung mit Terrorabwehr und Kinderschutz

Einsatz bei schweren Straftaten

throm nannte als zentrale Gründe für die Vorratsdatenspeicherung die Terrorabwehr und den schutz von Kindern vor sexuellen Missbrauchsdarstellungen im Internet. Nach seinen Worten bestehe in den Sicherheitsbehörden Einigkeit darüber,dass die geplante Speicherung hierfür erforderlich sei.Er betonte, dass durch die Regelung keine anlasslose Überwachung stattfinde. Eine Auswertung der gespeicherten Daten solle nur bei konkreten Anhaltspunkten für schwerste Straftaten erfolgen. In allen anderen Fällen würden die Daten gelöscht.

Geplante Speicherdauer von IP-Adressen

Zur Bekämpfung von Kriminalität im Internet sollen Internetanbieter nach dem Gesetzentwurf künftig IP-Adressen für die Dauer von drei Monaten speichern.

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