Union lehnt Sexualstrafrecht als Pflichtstoff im Jura-Studium ab

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Die Union im Bundestag hat die Aufnahme des Sexualstrafrechts in die Juristen-Ausbildung abgelehnt. "Das Sexualstrafrecht ist zweifellos ein sensibles und praktisch bedeutsames Rechtsgebiet", sagte Rechtspolitikerin Susanne Hierl (CSU) der "Welt

Union lehnt Aufnahme des Sexualstrafrechts in juristen-Ausbildung ab

Die Union im Bundestag hat die aufnahme des Sexualstrafrechts in die juristen-Ausbildung abgelehnt. Rechtspolitikerin Susanne Hierl (CSU) erklärte gegenüber der „Welt“, dass das Sexualstrafrecht ein sensibles und praktisch bedeutsames rechtsgebiet sei. Sie betonte jedoch, dass die juristische Ausbildung nicht mit immer neuen Pflichtvorgaben überfrachtet werden dürfe. Eine exzellente juristische Ausbildung lebe vom methodischen Fundament. Hierl forderte, den Fakultäten den Freiraum zu lassen, Schwerpunkte selbst zu setzen, anstatt die Ausbildung durch starre staatliche Vorgaben zu verengen.

SPD fordert stärkere einbindung in die Ausbildung

Rechtspolitikerin Carmen Wegge (SPD) sieht das anders. Sie erklärte, dass das Jura-Studium der richtige Ansatzpunkt sei, um den Opferschutz zu verbessern und zu einer gerechteren Rechtsprechung zu kommen.Wer später in Strafverfolgungsbehörden,Gerichten oder als Strafverteidiger arbeite,müsse sich mit dem Thema befassen.

Istanbul-Konvention als Pflichtstoff

Wegge forderte, dass die sogenannte „Istanbul-Konvention“, die Europaratskonvention zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, spätestens zum zweiten Examen Pflichtstoff sein sollte. Im Hörsaal sollte es dabei eine sichere Lernumgebung für Betroffene geben. Sie würde es begrüßen, wenn sich die nächste Justizministerkonferenz mit diesem Thema beschäftige und eine Antwort auf diese Herausforderung finde. Der bund werde dies unterstützend begleiten, jedoch liege die Hoheit über die Ausgestaltung des Studiums allein bei den Ländern.


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