vollstreckungsantrag der Deutschen Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen Vollstreckungsantrag gegen die Bundesregierung eingereicht, um Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers durchzusetzen. Dies teilte die Naturschutzorganisation am Freitag mit.
Hintergrund des Antrags
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2025 verpflichtet die Bundesregierung, ein wirksames Aktionsprogramm zur Einhaltung des Nitratgrenzwertes im Grundwasser umzusetzen. Anfragen an das Bundeslandwirtschaftsministerium zum Zeitplan für das Aktionsprogramm blieben unbeantwortet. Stattdessen legte das Ministerium am 15. Januar einen referentenentwurf für ein Düngegesetz vor,der Vorschriften zum Wasserschutz abbaut.
Forderungen der DUH
Die DUH beantragt vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster die Androhung eines Zwangsgelds in Höhe von 10.000 Euro gegen die Bundesregierung, vertreten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium und Minister Alois Rainer (CSU), wegen Nichtumsetzung des Urteils. Zudem droht ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland.
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner erklärte: „Mit unserem Vollstreckungsantrag wollen wir die Bundesregierung zwingen, den Wasserschutz als höchstes Gemeinwohl ernst zu nehmen.“ Er kritisierte, dass Agrarminister Alois Rainer das Grundsatzurteil für den Gewässerschutz ignoriere und das Düngegesetz verschlechtere.
Weitere Maßnahmen
Die DUH fordert ein wirksames Nitrat-Aktionsprogramm und gesetzliche Nachschärfungen, um den Nitratgrenzwert von 50 Milligramm pro Liter Grundwasser zu erreichen. Dazu gehört ein novelliertes Düngerecht. Reinhild Benning,Senior Beraterin für Agrarpolitik der Umwelthilfe,betonte die Notwendigkeit,die Bilanzpflicht für betriebliche Nährstoffe zu verbessern und die tierhaltung umweltgerecht umzubauen.
Benning hob den Ökolandbau als besonders wirksam im Wasserschutz hervor und forderte die Bundesregierung auf, diesen Bereich zu fördern, um das Ziel der Nitratreduktion zu erreichen.











