Stuttgarter Gericht weist Berufung gegen Biontech-Urteil ab

Impfspritze mit Impfstoff von Biontech (Archiv)

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts Heilbronn gegen den Impfstoffhersteller Biontech bestätigt

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Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt Abweisung von Klage gegen Biontech

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts Heilbronn gegen den Impfstoffhersteller Biontech bestätigt. Das teilte das Landgericht Heilbronn am Montag mit.In dem Verfahren hatte ein Kläger Schmerzensgeld in hoher fünfstelliger Summe sowie die Feststellung einer Ersatzpflicht für mögliche künftige Schäden gefordert. Er führte seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf eine Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff Comirnaty im Jahr 2021 zurück.

Entscheidung des Landgerichts heilbronn

Keine haftung nach Arzneimittelgesetz

Das Landgericht Heilbronn hatte die Klage bereits im November 2024 abgewiesen. die richter verneinten eine Haftung des pharmazeutischen Unternehmers nach dem Arzneimittelgesetz. Eine schädliche Wirkung des Impfstoffs, die über ein vertretbares Maß hinausgehe, sei nicht anzunehmen.

Die umfassende Prüfung und Zulassung durch die Europäische Kommission belege nach Auffassung des Gerichts die Sicherheit des Impfstoffs. Auch eine fehlerhafte Kennzeichnung oder Information sah das Landgericht nicht.

Bewertung durch das oberlandesgericht Stuttgart

Berufung zurückgewiesen

Das Oberlandesgericht Stuttgart wies mit Urteil vom 13.November 2025 die gegen das Urteil eingelegte Berufung zurück. die Stuttgarter Richter teilten die Bewertung der Vorinstanz. Maßgeblich sei die positive nutzen-Risiko-abwägung zugunsten des Einsatzes des Impfstoffs.

Einschätzung der geschilderten Beschwerden

Die vom Kläger geschilderten Beschwerden wie anhaltende Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit oder Herzrhythmusstörungen seien nach der Entscheidung keine anerkannten Impfkomplikationen. Sie könnten eine Vielzahl anderer ursachen haben.

Das Paul-Ehrlich-Institut sehe keinen plausiblen Hinweis auf einen direkten ursächlichen Zusammenhang zwischen Long-Covid-ähnlichen Beschwerden und einer Covid-19-Schutzimpfung.

Ausblick auf Entscheidung des Bundesgerichtshofs

der Bundesgerichtshof wird am 9. März erstmals in einem ähnlichen Verfahren gegen einen anderen Impfstoffhersteller entscheiden.

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