Streeck will Vapes mit „Kinder-Geschmacksrichtungen“ verbieten

Hendrik Streeck (Archiv)

### Streeck fordert Verbot von Vapes mit kinderfreundlichen Geschmacksrichtungen Der Drogen- und Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), setzt sich für ein Verbot von sogenannten Vapes ein, die mit speziellen Geschmacksrichtungen gezielt Kinder ansprechen. ### Vapes mit Kaugummigeschmack im Fokus Streeck betonte, dass es E-Zigaretten gebe, die explizit auf junge Menschen zugeschnitten seien, etwa indem sie mit Kaugummigeschmack angeboten werden. Ziel sei es, den Verkauf solcher Produkte einzuschränken, um Kinder und Jugendliche besser vor den gesundheitlichen Risiken des Dampfens zu schützen

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Streeck fordert Verbot von Vapes mit kinderfreundlichen Geschmacksrichtungen

Der Drogen- und Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), spricht sich für ein Verbot von sogenannten Vapes aus, die mit speziellen Geschmacksrichtungen gezielt Kinder ansprechen. „Es gibt Vapes, die explizit auf junge Menschen zugeschnitten sind, indem sie etwa mit Kaugummigeschmack angeboten werden. Kinder-Geschmacksrichtungen für Zigaretten finde ich skandalös“, sagte Streeck der „Rheinischen Post“. Er kündigte an, sich für ein Verbot solcher Produkte einzusetzen.

Verschärfung der Cannabis-Regelungen geplant

Streeck plant zudem, die Regelungen für Cannabis zu verschärfen. Insbesondere will er Medizinal-Cannabis in Blütenform verbieten. „Das Gesetz muss in jedem Fall stringenter und in sich schlüssig sein. Das ist es im Moment nicht. bei allem anderen müssen wir schauen, was die Evaluation ergibt. Es gibt hier keine Denkverbote“,erklärte Streeck mit Blick auf die aktuelle Cannabis-Legalisierung.

Kritik am Missbrauch von medizinal-Cannabis

Der Drogenbeauftragte äußerte Bedenken hinsichtlich des Missbrauchs von Medizinal-Cannabis für den Freizeitkonsum. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) habe bereits eine Gesetzesänderung vorgelegt, die Streeck begrüßt. „Es kann nicht sein, dass Menschen von Online-Apotheken gezielt durch Krankheitsformulare geleitet werden, um sofort Privatrezepte für medizinisches Cannabis zu bekommen. Als Arzt gehen bei mir hier alle Alarmglocken an“,sagte Streeck.

Einheitliche Regeln für die Verschreibung von Cannabis

Streeck betonte die Notwendigkeit einheitlicher Regeln für die Verschreibung von Medikamenten, auch bei Cannabis. Während Kapseln und Tropfen einen konstanten Wirkstoffgehalt hätten, schwanke der THC-Gehalt bei Blüten je nach Pflanze und Ernte erheblich.Der Absatz von Cannabisblüten sei um 80 prozent gestiegen, was laut Streeck darauf hindeute, dass es weniger um die Linderung von Krankheitsleiden als um Konsum gehe.

Medizinal-Cannabis in blütenform im Fokus

Blüten würden meist geraucht, was die Lunge schädige und das Krebsrisiko erhöhe. Für die Behandlung von Schmerzen oder Epilepsien seien Kapseln und Tropfen die medizinisch sinnvollere Form, da sie präzise dosierbar, evidenzbasiert und sicher seien. Streeck betonte, dass in Deutschland ein bewährtes System bestehe, bei dem Ärztinnen und Ärzte Diagnosen stellen, Medikamente in klarer Dosierung verschreiben und Apotheken diese kontrolliert ausgeben. Dieses Prinzip müsse auch für Cannabis gelten. Daher spricht sich Streeck dafür aus, dass Cannabisblüten nicht mehr verschrieben werden.

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