Forderung nach Verschärfungen am Cannabis-Gesetz
Nach der Veröffentlichung eines ersten wissenschaftlichen Evaluierungsberichts zum Cannabis-Gesetz hat der Drogenbeauftragte der Bundesregierung,Hendrik Streeck (CDU),Verschärfungen an der geltenden Teillegalisierung angemahnt.
Kritik am Jugendschutz
Streeck erklärte, dass die Zwischenevaluation erwartungsgemäß kein eindeutiges Bild ergebe, da Veränderungen, die durch ein solches Gesetz in der Gesellschaft bewirkt werden, meist erst nach Jahren sichtbar seien. Besorgniserregend sei jedoch, dass bereits jetzt beim Jugendschutz Fehlentwicklungen erkennbar würden. Jugendliche gäben an, heute leicht an Cannabis zu kommen. Gleichzeitig sei die Zahl der Frühinterventionen zurückgegangen. Das bedeute, dass Jugendliche, die konsumieren, seltener Hilfe erhielten, weil ihre Fälle nicht mehr beim Jugendgericht landeten.
Anstieg des THC-Gehalts und Gesundheitsprobleme
Streeck wies darauf hin, dass Cannabis inzwischen deutlich stärker geworden sei. Der THC-Gehalt in Blüten liege inzwischen bis zu 30-fach höher als früher, was zusätzliche Gesundheitsprobleme verursache. Parallel dazu steige die Zahl akuter Gesundheitsstörungen, die direkt mit Cannabiskonsum in Verbindung stünden.
Entwicklung des Schwarzmarktes
Auch der Anteil von Importen und der Schwarzmarkt für Medizinalcannabis seien größer geworden. Diese Entwicklungen zeigten laut Streeck,dass das Gesetz seine Ziele bislang verfehle. Ein Grund dafür liege in den aus seiner Sicht zu hohen erlaubten Besitzmengen und in der großzügigen Eigenanbauregelung, die den Schwarzmarkt eher befeuerten als eindämmten.
Konsumzahlen und Forderungen
Streeck betonte, dass kein sprunghafter Anstieg des Konsums bei Jugendlichen oder Erwachsenen zu beobachten sei. dennoch sei klar, dass das Gesetz dringend mehr Klarheit, Durchsetzbarkeit und einen stärkeren Fokus auf Prävention und Hilfe für Jugendliche benötige. Andernfalls laufe es in die falsche Richtung. Die Untersuchung hatte tatsächlich einen weiteren Rückgang des Konsums unter Jugendlichen festgestellt.