SPD sieht keine erhöhte Obdachlosigkeit durch Bürgergeld-Reform
Stellungnahme der SPD-Fraktion
Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt, hat Vorwürfe zurückgewiesen, die geplante Bürgergeld-Reform könne zu mehr Wohnungslosigkeit führen. Schmidt betonte, der Gesetzentwurf stelle ausdrücklich sicher, dass die Kosten der Unterkunft auch bei Leistungsminderungen oder Pflichtverletzungen weiterhin direkt an die Vermieter gezahlt werden. Damit solle verhindert werden, dass Menschen ihre Wohnung verlieren.
Kritik von Sozialverbänden
Im Rahmen der Reform ist vorgesehen, die Übernahme der Miete zu streichen, wenn Empfänger von Grundsicherung bestimmte Jobs ablehnen oder ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. Sozialverbände hatten in einem offenen Brief an Abgeordnete vor einer möglichen Zunahme von Obdachlosigkeit durch die Reformpläne gewarnt.
Härtefallregelungen und Anhörungen
Schmidt wies darauf hin, dass Härtefallregelungen für Familien und Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen bestehen bleiben. Diese Regelungen sollen verhindern, dass Sanktionen unverschuldet in existenzielle Notlagen führen. Bevor eine Leistungsminderung ausgesprochen werden könne, seien die Jobcenter verpflichtet, eine persönliche Anhörung durchzuführen.Dabei würden individuelle lebenslagen sowie gesundheitliche oder psychische Belastungen berücksichtigt.
Angemessenheitsgrenzen bei Unterkunftskosten
Die Deckelung der Unterkunftskosten sei an objektive Angemessenheitsgrenzen gebunden und solle überteuerte Mieten verhindern, nicht aber Menschen aus ihren Wohnungen drängen, erklärte Schmidt. Sie betonte, dass der Sozialstaat weiterhin verlässlich Unterstützung biete, wenn sie benötigt werde.Daran werde sich auch in Zukunft nichts ändern.
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