Schmerzensgeldklage im Fall Peggy erneut abgewiesen
Das Oberlandesgericht Bamberg hat die Abweisung einer Schmerzensgeldklage der Mutter der getöteten Peggy bestätigt. Nach Angaben des Gerichts konnte die Klägerin nicht nachweisen, dass der Beklagte den Leichnam ihrer Tochter in einen Wald in Thüringen gebracht habe. Die Beweiswürdigung des Landgerichts Hof sei ohne Rechtsfehler erfolgt.
Teilgeständnis im Zivilverfahren nicht verwertbar
Das Oberlandesgericht wies darauf hin, dass ein Teilgeständnis des Beklagten aus dem Strafverfahren im Zivilverfahren nicht berücksichtigt werden könne.Dieses Geständnis sei unter Druck zustande gekommen, in sich widersprüchlich und teilweise objektiv unrichtig. Zudem enthalte es kein Täterwissen.
Berufungsurteil noch nicht rechtskräftig
Das Berufungsurteil ist noch nicht rechtskräftig. Bereits im Juni 2024 hatte das Landgericht Hof die Klage abgewiesen.