Vertrag zur Absicherung von Entschädigungszahlungen für LEAG unterzeichnet
Am Donnerstag hat Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) mit Vertretern des energieunternehmens LEAG den Vertrag zur Absicherung der Entschädigungszahlungen für den vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung unterzeichnet. Damit kann ein Entschädigungsbetrag von bis zu 1,75 Milliarden Euro für die endgültige Stilllegung aller Braunkohlekraftwerke der LEAG ausgezahlt werden.
Regelungen zur Auszahlung und Verwendung der Entschädigung
Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Der öffentlich-rechtliche Vertrag legt fest, wie die Entschädigung ausgezahlt werden soll. Er enthält Regelungen zur Struktur und zum Ablauf der Zahlungen an die LEAG.
Garantien für Rekultivierungsmaßnahmen
Vorgesehen sind Garantien, dass die vom Bund in die Vorsorgegesellschaften eingezahlten Mittel tatsächlich und ausschließlich für die im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) vorgesehenen Rekultivierungsmaßnahmen verwendet werden. Damit soll die zweckgebundene Nutzung der Entschädigungsmittel sichergestellt werden.
Vorausgehende Entscheidungen auf EU- und Bundesebene
Zuvor hatte die Europäische Kommission mit ihrer Beihilfe-genehmigung den Rahmen für die Entschädigungszahlungen geschaffen. der Deutsche Bundestag hatte zudem mit Anpassungen des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes den Weg für die nun erfolgte Unterzeichnung des Vertrags freigemacht.











