Rechnungshof bewertet Bürgergeld-Sanktionen als unwirksam
Der Bundesrechnungshof hat in einer aktuellen Untersuchung festgestellt,dass die bisherige Praxis der Sanktionen im Bürgergeld nicht wirksam ist. Dies berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf einen Bericht, den der Bundesrechnungshof an den Haushaltsausschuss des Bundestags übermittelt hat. Für die Untersuchung wurden 265 zufällig ausgewählte Fälle aus Jobcentern betrachtet, bei denen die Betroffenen als nicht kooperativ eingestuft wurden.
Probleme bei der Umsetzung von Sanktionen
Laut Bericht stehen die Jobcenter in diesen Fällen immer wieder vor ähnlichen Schwierigkeiten.Der Bundesrechnungshof zitiert aus einem Jobcenter: „Kunde kommt grundsätzlich zu keinem Termin. Leider keine Möglichkeit, Leistungen komplett einzustellen. Sanktionen bis 30 Prozent bringen keinen Erfolg – sind dem Kunden egal.“
Fehlender Kontakt zwischen Empfängern und Jobcentern
Die Untersuchung ergab zudem, dass es Bürgergeldempfänger gibt, die noch nie ein Gespräch mit der Arbeitsvermittlung ihres Jobcenters geführt haben. in einigen Fällen bestand jahrelang kein Kontakt. In einem Fall hatte eine leistungsberechtigte Person seit knapp 15 Jahren kein Gespräch mehr im Jobcenter mit der Arbeitsvermittlung geführt. In einem weiteren Fall lag das letzte Beratungsgespräch fast zwölf Jahre zurück.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Sanktionen
Das Bundesverfassungsgericht entschied 2019, dass die Menschenwürde, die dem Grundsicherungsanspruch zugrunde liegt, allen zusteht und auch durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren geht. Sanktionen sind demnach grundsätzlich möglich, jedoch sind Leistungskürzungen von mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs verfassungswidrig.
Aktuelle politische Entwicklungen
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verhandeln derzeit über eine Verschärfung der Regeln im Bürgergeld. Ein Gesetzentwurf wird in Kürze erwartet.