Oberlandesgericht kippt Kartellamt-Beschluss im Lufthansa-Condor-Streit

Lufthansa-Flugzeuge (Archiv)

Oberlandesgericht Düsseldorf hebt Bundeskartellamt-Beschluss im Streit zwischen Lufthansa und Condor auf

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Oberlandesgericht Düsseldorf hebt Kartellamts-Beschluss gegen Lufthansa auf

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen beschluss des Bundeskartellamts gegen die Lufthansa aufgehoben. Der Erste Kartellsenat unter Leitung von Richterin Alexandra Poling-Fleuß entschied damit zugunsten des Luftfahrtkonzerns, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Hintergrund des Verfahrens

Gegenstand des Verfahrens war die Kündigung einer Sondervereinbarung zwischen Lufthansa und Condor aus dem Jahr 2020. Condor nutzt Kurzstreckenflüge der Lufthansa, um diese mit eigenen Langstreckenflügen zu kombinieren. Das bundeskartellamt hatte die Kündigung im Jahr 2022 als kartellrechtswidrig eingestuft und Lufthansa zur Neuverhandlung verpflichtet.

Begründung der Gerichtsentscheidung

Das Oberlandesgericht hob die Entscheidung des Bundeskartellamts wegen formeller Rechtswidrigkeit auf. Die Mitglieder der Beschlussabteilung des Kartellamts hätten Befangenheit begründet, unter anderem weil bei einer Akteneinsicht eine abweichende Version eines Originalvermerks versendet worden sei. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

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