Missbrauchsbeauftragte fordert neue Straftatbestände zum Schutz Jugendlicher
Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, spricht sich für neue Straftatbestände zum Schutz Jugendlicher vor sexuellen Übergriffen aus.
Klare Gesetzeslage bei Kindern bis 13 Jahren
Für Kinder bis 13 Jahren sei die Gesetzeslage strafrechtlich klar, erklärte Claus gegenüber der “Welt“. Sexueller Kindesmissbrauch werde gesellschaftlich nicht toleriert.
Rechtliche Lücken bei Jugendlichen ab 14 Jahren
Ab 14 Jahren könnten Jugendliche selbst über ihre Sexualkontakte entscheiden. Sexuelle Kontakte von deutlich älteren Personen zu Jugendlichen seien nicht verboten, solange kein unmittelbares Schutzbefohlenen-Verhältnis bestehe, so Claus.
Strafrechtliche Erfassung sexueller Ausbeutung
Claus betonte die Notwendigkeit, Taten, die auf sexuelle Ausbeutung junger Menschen abzielen, strafrechtlich besser zu erfassen. Als Beispiele nannte sie die Kontaktaufnahme im Rahmen des „Sugar Daddy“-Settings oder gezieltes „Grooming“, also die Anbahnung von Übergriffen über das internet.
Prinzip „Ja heißt Ja“ für Jugendliche
Um sicherzustellen, dass sexuelle Kontakte wirklich einvernehmlich sind, reiche die bisherige Regelung „Nein heißt Nein“ nach Ansicht von Claus nicht aus. Sie sprach sich dafür aus, zumindest für Jugendliche das Prinzip „Ja heißt Ja“ einzuführen. Das bedeute, dass es bei sexuellen Kontakten einen eindeutigen Konsens geben müsse. Dies würde junge Menschen davon entlasten, sich im Fall von nicht einvernehmlichem Sex rechtfertigen zu müssen, nicht ausdrücklich Nein gesagt zu haben. Häufig liege in solchen Situationen auch ein gewisser Druck vor.