Forderung nach Grundrente für ehemalige Heimkinder
Die Missbrauchsbeauftragte der bundesregierung, Kerstin Claus, hat eine staatlich finanzierte Grundrente für ehemalige Heimkinder gefordert. Claus verwies auf Österreich, das ehemaligen Heimkindern 300 Euro monatlich zahle, und bezeichnete diese Summe als angemessen. Ihre Forderung äußerte sie gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ).
Historischer Hintergrund und Erfahrungen der Betroffenen
In den 1950er- und 1960er-Jahren waren Schätzungen zufolge bis zu 800.000 Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik und der DDR in Heimen untergebracht. Betroffene berichten von systematischer Gewalt, darunter Zwangsarbeit, psychische und physische Misshandlung sowie sexualisierte Übergriffe.
Fehlende Rentenansprüche und Altersarmut
Claus kritisierte, dass das Unrecht bis heute fortbestehe. Da Kinderarbeit verboten war, konnten die Betroffenen später keine Rentenansprüche geltend machen. Viele ehemalige Heimkinder hätten zudem aufgrund ihrer Erfahrungen nie im Berufsleben Fuß gefasst und lebten heute in Altersarmut.
Appell an den Staat
Die Missbrauchsbeauftragte forderte den Staat zu schneller Hilfe auf. Angesichts des fortgeschrittenen Alters der Betroffenen sei eine schnelle und pragmatische Lösung notwendig.Mit Blick auf bislang ausbleibende staatliche Entschädigungen sprach Claus von einem schweren Versäumnis. Es sei respektlos und menschenverachtend, wenn der Staat heute Leistungen oder Entschädigungen verweigere. Die Verantwortung liege beim Staat, der Kinder in kirchliche und freie Trägerheime gegeben, aber kaum kontrolliert habe, was dort geschehe.