Ministerium will Industriestrompreis für 91 Teilsektoren

Ruhrgebiet (Archiv)
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Das Bundeswirtschaftsministerium will mindestens 91 Sektoren bzw. Teilsektoren der energieintensiven Industrie per Industriestrompreis entlasten

Das Bundeswirtschaftsministerium plant,mindestens 91 Sektoren und Teilsektoren der energieintensiven Industrie über den Industriestrompreis zu entlasten. Das geht aus einem internen Konzept hervor,über das das Handelsblatt (Mittwochausgabe) berichtet.

Ausrichtung an EU-Liste und Auswahl der Unternehmen

Das Haus von Ministerin Katherina Reiche (CDU) will sich bei der Auswahl der antragsberechtigten Unternehmen an der EU-Liste „Kuebll“ orientieren, die besonders stromintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen auflistet. Der Industriestrompreis soll konkret für einen Teil der unternehmen von dieser Liste gelten.

Betroffene Sektoren

Zu den 91 Sektoren und Teilsektoren zählen laut Konzeptpapier „Teile der chemischen Industrie, die Metallindustrie, Gummi- und Kunststoffverarbeitung, Glas- und Keramikherstellung, die Produktion von Zement, Batteriezellen und Halbleitern, ebenso wie Teile der Papierindustrie, des maschinenbaus und der Rohstoffgewinnung“.

Verfahren und mögliche Erweiterungen

Laut eckpunktepapier, das in der Bundesregierung abgestimmt werden soll, könnte der Kreis der Begünstigten erweitert werden.Das Ministerium will Verbände aufrufen, entsprechende Nachweise vorzulegen, um möglicherweise weitere Branchen vom industriestrompreis begünstigen zu lassen.

Zeitplan und Konditionen

Der Koalitionsausschuss von CDU,CSU und SPD hat sich in der vergangenen Woche darauf verständigt,dass Unternehmen ab 2027 den Industriestrompreis beantragen und rückwirkend ab 2026 ausgezahlt bekommen können. Der Preis soll bei fünf Cent pro Kilowattstunde liegen.

EU-Vorgaben und Aufteilung der Strommenge

Die EU gibt vor, dass Unternehmen nur 50 Prozent ihres Stromverbrauchs vergünstigt bekommen können. Das Ministerium schlägt vor, den Betrieben die Möglichkeit zu geben, diese anrechenbare Strommenge aufzuteilen, „damit Investitionen möglichst schnell angereizt werden“. Demnach könnten sich Unternehmen im ersten Jahr deutlich mehr als 50 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent und im dritten Jahr entsprechend weniger als 50 Prozent ihrer Strommenge anrechnen lassen.


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