Urteil des Bundesgerichtshofs zur Untervermietung
Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt das urteil des Bundesgerichtshofs, das die gewinnbringende Untervermietung von Wohnungen untersagt. DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, dass der Bundesgerichtshof unmissverständlich klargestellt habe, dass Untervermietung und Möblierung nicht zur Umgehung der Mietpreisbremse und zur reinen Gewinnerzielung missbraucht werden dürfen.
Forderungen an den Gesetzgeber
Weber-Moritz forderte den Gesetzgeber auf, dieses Signal aufzunehmen.Es brauche klare gesetzliche Regeln für Möblierungszuschläge, verbindliche Obergrenzen und Transparenz im Mietvertrag. Sie betonte, dass Wohnen die Grundlage für ein sicheres Leben sei und die Vermietung von Wohnraum kein Freibrief für maximale Renditen darstellen dürfe.











