Der 40-jährige Angeklagte im prozess zur Amokfahrt in Mannheim am Rosenmontag 2025 ist zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Mannheim sprach ihn am Donnerstag unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes schuldig. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Psychiatrie an.Dies hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung gefordert.
Tathergang in der Mannheimer Innenstadt
Nach den Feststellungen der Ermittler ignorierte der 40-Jährige am Tattag gegen 12:15 Uhr eine rote Ampel. Anschließend fuhr er mit einer Geschwindigkeit zwischen 40 und 50 Kilometern pro Stunde in eine Fußgängerzone. Ziel war es nach Überzeugung des Gerichts,die zone mit hoher geschwindigkeit zu durchfahren und Fußgänger zu töten.
Bei der Tat wurden zwei Personen getötet. Elf weitere Menschen wurden zum Teil schwer verletzt.
Vorstrafen und Ermittlungen zum Motiv
Der Festgenommene war wegen kleinerer Vergehen vorbestraft, unter anderem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Ermittlungen ergaben jedoch keine Hinweise auf ein politisches Motiv für die Amokfahrt in Mannheim.











