Kommunen fordern Einschränkung von Verbandsklagen
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) drängt auf eine zügige Begrenzung von Verbandsklagen, um Mittel aus Sondervermögen schneller für Infrastrukturprojekte einsetzen zu können. André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des DStGB, erklärte gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ), das Verbandsklagerecht müsse überprüft und reformiert werden, da es häufig von Verbänden genutzt werde, um Infrastrukturprojekte zu blockieren. berghegger schlug vor, dass verbände nur dann gegen Projekte klagen können sollten, wenn sie direkt vom Vorhaben betroffen sind oder nicht ordnungsgemäß am Genehmigungsverfahren beteiligt wurden.
Koalitionsvertrag sieht Reformen vor
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist vorgesehen, das Verbandsklagerecht vor Verwaltungsgerichten zu straffen, auf tatsächliche Betroffenheit auszurichten und international zu reduzieren. Über konkrete Vorbereitungen im Justizministerium unter Leitung von Stefanie Hubig (SPD) ist bislang nichts bekannt.
Beschleunigung von Infrastrukturprojekten im Fokus
Berghegger äußerte gegenüber der „NOZ“ die Hoffnung, dass die Koalition das Thema bald angeht, um den erhofften Aufschwung zu beschleunigen. Hintergrund sind die 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur, die Ländern und kommunen zur Verfügung stehen. Mit langfristigen Finanzierungszusagen könnten Kapazitäten für Planung und Umsetzung sowohl bei den Kommunen als auch in der lokalen Wirtschaft aufgebaut werden.
Rechtsstaat wahren und Verfahren beschleunigen
Aus Sicht der Städte und Gemeinden müsse ein Weg gefunden werden,den Rechtsstaat zu wahren,ohne dass Verfahren über Jahre hinausgezögert werden. Neben einer Reform des Verbandsklagerechts sieht Berghegger einen weiteren Ansatz darin, dass nach einer Genehmigung eine Instanz abschließend entscheiden kann.Dadurch solle Rechtssicherheit geschaffen werden, damit Infrastrukturprojekte schneller umgesetzt werden können.