Beschluss zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes verzögert sich
Das Bundeskabinett plant,frühestens Mitte Mai über die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG),auch bekannt als „Heizungsgesetz“,zu entscheiden. Dies geht aus der neuen Kabinettzeitplanung hervor, über die das „Handelsblatt“ berichtet. der Gesetzentwurf, der künftig als Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) bezeichnet werden soll, soll am 13. Mai beschlossen werden.
Streitpunkte zwischen Union und SPD
Union und SPD konnten bisher keine Einigung über die Reform erzielen. Ursprünglich sollte die Klärung bis Ostern erfolgen, zuletzt war der 29. April als Termin vorgesehen. Ein zentraler Streitpunkt ist der Schutz von Mietern vor hohen Nebenkosten durch den Einbau von Heizungen mit fossilen Brennstoffen.
Geplante Regelungen und Auswirkungen
Im Februar legten die Fraktionsspitzen von Union und SPD ein Eckpunktepapier vor, das eine Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten vorsieht. Diese Regelung steht jedoch noch aus. Modellrechnungen des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung ISI zeigen, dass Mieter von 2027 bis 2045 durch die geplante Reform mit einer zusätzlichen Belastung von rund 18.600 euro rechnen müssen, wenn weiterhin mit Gas geheizt wird. Ursache sind der CO2-Preis und neue Vorschriften zur Beimischung von Biomethan und synthetischen Kraftstoffen.
Klimaziele in Gefahr
Laut dem Öko-Institut würde die Reform die bestehende Lücke zum Klimaziel 2030 von 25 Megatonnen CO2-Äquivalenten (Mt CO2e) pro Jahr um weitere fünf bis acht Megatonnen vergrößern. Für das Klimaziel 2040 würde sich die Lücke von 102 Mt CO2e um weitere 14 bis 22 Mt CO2e auf 116 bis 124 Mt CO2e pro Jahr vergrößern.



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