IGH: Israel darf Aushungern nicht als Kriegsmethode in Gaza nutzen

Internationaler Strafgerichtshof (Archiv)

<h3>IGH-Urteil zu Gaza</h3> Der Internationale Gerichtshof fordert einstimmig, dass Israel die Versorgung der Bevölkerung im Gazastreifen mit lebensnotwendigen Gütern sicherstellen muss

Gevita Tagesresidenz

IGH fordert Versorgung der Bevölkerung in ⁢den besetzten‍ palästinensischen Gebieten

Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat einstimmig festgestellt, ⁣dass Israel verpflichtet ist, die Bevölkerung der besetzten palästinensischen Gebiete mit lebensnotwendigen Gütern zu versorgen. Das gab ‍das Gericht am Mittwochnachmittag in den Haag bekannt. In ⁤einer beratenden Stellungnahme⁣ für die UN-Generalversammlung betonte das Gericht, dass die Versorgung mit nahrung, Wasser, Kleidung, Bettzeug, Unterkunft, Brennstoff, medizinischer Versorgung und Dienstleistungen gewährleistet sein muss.

Verbot des aushungerns als Kriegsmethode

Das Gericht verwies einstimmig auf das Verbot, das Aushungern von ⁣Zivilisten als Methode der Kriegsführung einzusetzen. Zehn der elf Richter vertreten die Auffassung, dass⁤ Israel verpflichtet ist, die Menschenrechte der Bevölkerung in den palästinensischen ‍Gebieten auch durch die Präsenz der⁢ Vereinten Nationen zu schützen.

Hilfsprogramme und Unterstützung durch UNRWA

Die Richter stellten fest,‌ dass Israel im Gazastreifen die Bevölkerung bislang nicht ausreichend ‌versorgt hat. Solange dies der Fall ist, müsse⁤ Israel mit allen zur Verfügung stehenden ‍Mitteln⁣ hilfsprogramme für die Bevölkerung ‍genehmigen und erleichtern. Dies gelte auch ⁤für die Unterstützung durch die Vereinten Nationen und insbesondere das Palästinenserhilfswerk UNRWA. Die⁣ Arbeit dieser Organisationen‍ dürfe⁣ nicht behindert werden.

schutz von⁣ Hilfspersonal und Einhaltung von Menschenrechten

Der IGH erklärte ‍einstimmig, dass Israel das Hilfs- und ⁣medizinische Personal sowie deren Einrichtungen respektieren und schützen muss. Zudem müsse das Verbot der ⁢gewaltsamen Verbringung und Deportation beachtet werden. Die Rechte von Inhaftierten seien zu wahren,⁢ und Besuche durch das‍ Rote Kreuz in Haftanstalten müssten ermöglicht‌ werden.

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