Einführung der elektronischen Fußfessel für Gewalttäter gegen Frauen geplant
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant, das sogenannte „spanische Modell“ der elektronischen Fußfessel bundesweit in Deutschland einzuführen. Nach eigenen angaben will Hubig nach dem sommer einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Familiengerichte sollen dann nach dem Gewaltschutzgesetz die Möglichkeit erhalten, anzuordnen, dass Täter – beispielsweise Männer, die ihre Ex-Partnerin schlagen oder bedrohen – eine elektronische Fußfessel tragen müssen.
Warnsystem für Opfer und verpflichtende Maßnahmen
Opfern soll es freigestellt werden, ob sie selbst ein Empfangsgerät bei sich tragen möchten. Dieses Gerät würde sie warnen, falls sich der Täter nähert.Darüber hinaus soll die verpflichtende teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training angeordnet werden können.
Schutz von Kindern und Verschärfung des Strafrahmens
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem schutz von Kindern. Gewaltschutzanordnungen sollen auch im Kindschaftsrecht verankert werden, um Kinder besser vor einem gewaltausübenden Elternteil zu schützen. Zudem ist geplant, den Strafrahmen für Verstöße gegen das gewaltschutzgesetz zu erhöhen. Künftig soll eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich sein, statt wie bisher maximal zwei Jahre.
Umsetzung und Zeitplan
Zur bundesweiten Einführung der elektronischen Fußfessel erklärte Hubig, dass mit dem Beginn im Laufe des nächsten Jahres gerechnet werden könne. nach der verabschiedung des Gesetzes müsse dieses noch von den Bundesländern in die Praxis umgesetzt werden. Die Länder arbeiten laut Hubig bereits intensiv an den Vorbereitungen und am Ausbau der notwendigen Kapazitäten.