Gesetzesinitiative von Justizministerin Hubig zur Begrenzung von Indexmieten
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat eine neue Gesetzesinitiative zum Mietrecht angekündigt, um Wohnraum erschwinglicher zu machen. Geplant ist eine Deckelung des Anstiegs von Indexmieten auf 3,5 Prozent pro Jahr. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat Hubig nach eigenen Angaben vor einigen Tagen in die regierungsinterne Abstimmung gegeben.
Begründung der Reformpläne
hubig verwies zur Begründung auf die Preisentwicklung nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Seitdem seien die Indexmieten, die an die Inflationsrate gekoppelt sind, stark gestiegen. Mieterhöhungen von jährlich 6 bis 7 Prozent oder mehr seien auf Dauer für viele Mieter schwer zu bewältigen, erklärte die SPD-Politikerin.
Das geplante mietenpaket soll nach Hubigs Zielsetzung spätestens Anfang 2027 in Kraft treten. Es soll dann für alle Indexmietverträge gelten, unabhängig davon, ob sie neu abgeschlossen oder bereits bestehend sind.
Neuregelungen für möbliertes Wohnen
Transparenz bei Mietvertrag und Möblierungszuschlag
Auch beim möblierten Wohnen strebt die Bundesjustizministerin eine Reform an. Im Mietvertrag soll künftig klar ausgewiesen werden, wie hoch die Grundmiete und wie hoch der Zuschlag für die Möblierung ist. Dies solle die Transparenz erhöhen und es Mietern erleichtern zu erkennen, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird.
Hubig kündigte an, eine klare und praktikable Regelung für die Berechnung des Möblierungszuschlags vorzulegen. Für vollmöblierte Wohnungen sollen Vermieter nach ihrem Vorschlag eine Pauschale von 5 Prozent der Nettokaltmiete als Möblierungszuschlag verlangen können.
Strengere Regeln für Kurzzeitvermietungen
Auch Kurzzeitvermietungen, für die bislang keine Mietpreisbremse gilt und die mehrfach verlängert werden können, will Hubig strenger regulieren. Sie plant, Kurzzeitmietverträge auf maximal sechs Monate zu begrenzen.
Wer eine Wohnung nur für einige Monate suche, solle weiterhin einen Kurzzeitmietvertrag abschließen können, sagte die Justizministerin. Sobald jedoch länger als ein halbes Jahr gemietet werde, auch bei längerer Befristung, solle die Wohnung regulär der Mietpreisbremse unterliegen.











