Grundsatzurteil zur Umsatzsteuer bei NFT-Handel
Das Niedersächsische Finanzgericht hat ein Grundsatzurteil zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Verkäufen sogenannter Non-Fungible-Token (NFT) gefällt. Dies teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Hintergrund des Verfahrens
Im zugrunde liegenden Fall handelte ein Händler im Jahr 2021 über eine plattform mit NFTs und ging davon aus, dass diese Transaktionen umsatzsteuerfrei seien. Das Gericht widersprach dieser Auffassung und bestätigte,dass es sich bei den NFT-Verkäufen um sonstige Leistungen nach § 3 Abs.9 umsatzsteuergesetz handelt.
Entscheidung des Gerichts
Die Richter stellten klar, dass die pseudonymisierten Krypto-Wallet-Adressen der Käufer der Umsatzbesteuerung nicht entgegenstehen. Da der Kläger seine Aufklärungspflichten verletzt hatte und der genaue Anteil der inlandsumsätze nicht ermittelt werden konnte, schätzte das Gericht die steuerpflichtigen Umsätze auf die Hälfte der Gesamteinnahmen. Eine Steuerbefreiung oder ein strukturelles Vollzugsdefizit liege nicht vor.
Rechtskraft und Bedeutung des Urteils
Das Urteil des 5. Senats ist rechtskräftig. Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde jedoch zugelassen. Nach Angaben des Gerichts handelt es sich um die erste Entscheidung eines deutschen Finanzgerichts zur umsatzsteuerlichen Behandlung von NFT-Transaktionen. Das Urteil könnte wegweisend für die besteuerung digitaler Vermögenswerte sein.