GBA: Mutmaßliche Unterstützer prorussischer Milizen festgenommen

Generalbundesanwalt (Archiv)

Die Bundesanwaltschaft hat zwei mutmaßliche Unterstützer der "Volksrepubliken Donezk und Lugansk" festnehmen lassen

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Festnahmen von mutmaßlichen Unterstützern

Die Bundesanwaltschaft hat am⁤ Mittwoch ‍zwei ⁢mutmaßliche​ Unterstützer der „Volksrepubliken Donezk und Lugansk“ festnehmen lassen. Beamte ‌des Bundeskriminalamtes nahmen ‌einen russischen und einen deutschen staatsangehörigen in‍ den landkreisen⁣ Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland in Brandenburg fest. Grundlage ‍waren Haftbefehle⁣ des Ermittlungsrichters‌ des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar, wie der Generalbundesanwalt mitteilte.Auch die Räumlichkeiten der Beschuldigten wurden durchsucht.

Vorwürfe und Hintergrund

Die‌ beiden Männer sollen seit 2016 herausgehobene Stellungen in einem Verein eingenommen haben, der‌ den transport von Versorgungsgütern, Medizinprodukten und Drohnen in den Donbass organisiert haben soll.⁤ Diese Lieferungen sollen zugunsten von Milizionären der „Volksrepubliken Donezk⁢ und Lugansk“ erfolgt sein. Diese pro-russischen Gruppierungen beanspruchten ab Frühjahr 2014 ⁣die Kontrolle über die ukrainischen Verwaltungsbezirke donezk und Lugansk und lieferten sich Auseinandersetzungen mit​ den ukrainischen Streitkräften.⁢ Ende 2022 wurden sie in die Befehlsstrukturen der russischen Streitkräfte eingegliedert.

Details zu den Tatverdächtigen

Der russische Tatverdächtige soll Vereinsgelder von über⁣ 14.000 Euro in die „Volksrepubliken Donezk und Lugansk“ geleitet und Gütertransporte für die ⁤dortigen Milizen organisiert haben. Dem deutschen ‍Tatverdächtigen wird vorgeworfen, ‌mehrfach‌ zu Gesprächen mit⁤ Vertretern der „Volksrepubliken“ gereist zu sein und Lieferaufträge entgegengenommen zu haben. Zudem soll er regelmäßig an der ‌verteilung von Gütern vor Ort beteiligt gewesen sein.

Weitere Schritte

Die Beschuldigten sollen am ‍Donnerstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs ⁣vorgeführt werden. Dieser wird ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden.

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