Stand der Aufarbeitung im Cum-Cum-Steuerbetrugsskandal
Die Aufarbeitung des Cum-Cum-Steuerbetrugsskandals verläuft weiterhin schleppend. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wurden bislang 81 Fälle rechtskräftig abgeschlossen, während 253 Verdachtsfälle noch bearbeitet werden. Diese Zahlen gehen aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Grünen hervor, über die das „Handelsblatt“ berichtet.
Höhe des Schadens und laufende Ermittlungen
Bei den 81 abgeschlossenen Fällen wurden Steuern in Höhe von 226,7 Millionen Euro zurückgefordert. Das mögliche Volumen bei den noch offenen 253 Verdachtsfällen wird vom Finanzministerium auf 7,3 Milliarden euro beziffert. Damit beläuft sich der bisher bekannte Schaden auf rund 7,5 Milliarden Euro. Die Bundesregierung weist jedoch darauf hin, dass sich das gesamte Ausmaß des Schadens durch Cum-Cum-Geschäfte derzeit „nicht seriös abschätzen“ lasse. Bei Cum-cum-Aktiengeschäften wurden Steuern erstattet, obwohl Anleger darauf keinen Anspruch hatten.
Maßnahmen zur Verbesserung der Aufklärung
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte angekündigt, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wieder auf zehn Jahre zu verlängern.Zuvor war diese Frist durch die Ampelkoalition auf acht Jahre verkürzt worden. In der Antwort des Finanzministeriums heißt es, dass aktuell „erforderliche Maßnahmen zur sicherung des Steuersubstrats sowie zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung geprüft“ werden.Dies schließe insbesondere auch eine mögliche Verlängerung der Aufbewahrungsfristen ein.
Kritik an der bundesregierung
Die Grünen zeigen sich mit dem bisherigen Vorgehen unzufrieden. Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck kritisierte,dass die Bundesregierung bezüglich einer gesetzlichen Änderung der Aufbewahrungsfristen vage und unkonkret bleibe. Die Grünen fordern ein entschlosseneres Vorgehen zur Sicherung der Belege und zur effektiven Aufklärung des Cum-Cum-Skandals.